13.06.2016Sonstiges

HSC Optivita UK I – Schadensersatz für Anleger

Das Jahr 2012 fing für die Anleger des Lebensversicherungsfonds HSC Optivita UK I ernüchternd an. Die Ausschüttungen werden nicht wie geplant 42 % des Kommanditkapitals betragen. Stattdessen müssen die Anleger 26 % auskommen, was wenig mehr als die Hälfte des Versprochenen darstellt. 

2004 platzierte die Hanseatische Sachwert Concept GmbH, ein Tochterunternehmen der HCI Gruppe, den Lebensversicherungsfonds HSC Optivita UK I GmbH & Co. KG auf dem Markt. Anleger brachten rund 40 Mio. Euro an Eigenkapital in den Lebensversicherungsfonds ein. Der Fonds kaufte auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen britische Versicherungspolicen auf.

Bereits 2011 geriet HSC Optivita UK I, wie die Mehrzahl der Lebensversicherungsfonds mit britischen Policen, in Schwierigkeiten. Die Finanzkrise hatte dazu geführt, dass die Schlussboni der Policen wesentlich geringer ausfielen als vor der Krise. Auch die Rückkaufswerte der Policen sanken. Damit änderte sich die Kalkulationsgrundlage für die Lebensversicherungsfonds dramatisch, was sich letztendlich auch auf das Kapital der Anleger auswirkt. HSC Optivita UK I scheint die Folgen dieser Schwierigkeiten noch nicht überwunden zu haben.

Die Anleger von HSC Optivita UK I mussten nun erfahren, dass die Ausschüttungen für 2011 deutlich reduziert werden. Nur 26% bezogen auf die Kommanditeinlage statt der versprochenen 42 % sollen ausgeschüttet werden. Die hohe Vergütung des Geschäftsführers und die ebenfalls hohe Treuhand-Vergütung, die sich zusammen auf rund 380.000 Euro belaufen, sind in dieser Situation für die Anleger schwer nachzuvollziehen. Die Anleger von HSC Optivita UK I halten diesen hohen Betrag für unangemessen, wenn die Ausschüttungen gleichzeitig um gut die Hälfte hinter dem Versprochenen zurückbleiben.

Auch das Geschäftsmodell der Lebensversicherungsfonds als solches wird zunehmend in Frage gestellt. Auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen werden von HSC Optivita UK I britische Versicherungspolicen aufgekauft. Anschließend werden die Beiträge für den Versicherten vom Lebensversicherungsfonds bezahlt. Stirbt der Versicherte, wird der Versicherungsbetrag an HSC Optivita UK I ausgezahlt. Der Knackpunkt: Je früher der Versicherte stirbt, desto lukrativer war der Ankauf der Versicherungspolice für HSC Optivita UK I. Die Idee, aus einem frühen Tod Gewinn zu schlagen, ist für viele Menschen abstoßend.

Anleger, die wegen der reduzierten Ausschüttungen und der generell dürftigen Entwicklung des Fonds mit dem Lebensversicherungsfonds HSC Optivita UK I unzufrieden sind, sollten erwägen, ihre Kapitalanlage rechtlich überprüfen zu lassen. Zumal sich eine Kündigung der Anlage als schwierig gestaltet, da HSC Optivita UK I verschiedene Einwände gegen Kündigungen vorbringt. In der Vergangenheit wurden bei der Anlageberatung von Banken oder Anlageberatern häufig Fehler begangen, die es den Anlegern erlauben können, sich von ihrer Fondsbeteiligung zu lösen und Schadensersatz von Banken oder Beratern zu erlangen. Auch kommt eine Prospekthaftung in Frage, wenn der Prospekt von HSC Optivita UK II nicht den Mindeststandards entspricht. Anleger von HSC Optivita UK II sollten daher nicht zögern, sich an einen im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden, um ihre Fondsbeteiligung rechtlich überprüfen zu lassen.