13.06.2016Sonstiges

HCI Shipping Select XVIII: Schiffsfonds kämpft mit Schwierigkeiten – Welche Rechte haben Anleger?

AKTUELL 13.02.2013 – Sanierung des Schiffs MS Mark Twain gescheitert: Schiffsverkauf nicht ausgeschlossen
Die Fondsverwaltung des Schiffsfonds HCI Shipping Select XVIII teilte den Anlegern in einem Schreiben vom 06.02.2013 mit, dass das beschlossene Sanierungskonzept für das Schiff MS Mark Twain gescheitert sei. Es sei zu wenig Neukapital bereitgestellt worden, weswegen das Finanzierungskonzept mit der Bank neu verhandelt werden müsse. Es sei geplant eine Fortführung des Fonds MS Mark Twain anzustreben. Da die finanzierende Bank dies aber von einem Gutachten abhängig mache, könne auch ein Verkauf der MS Mark Twain nicht ausgeschlossen werden.
Die „gute“ Nachricht für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select XVIII ist, dass immerhin keine Ausschüttungen zurückgefordert werden könnten, da der Fonds MS Mark Twain bislang noch keine Ausschüttungen an den Dachfonds HCI Shipping Select XVIII.

AKTUELL 09.11.2012 Kapitalerhöhung oder Schiffsverkauf bei Zielfonds MS Mark Twain
Die "angespannte wirtschaftliche Lage" des Schiffs MS Mark Twain ruft die Anleger des HCI Shipping Select XVIII auf den Plan. Da der Zielfonds eine Kapitalerhöhung benötigt, sollen die Anleger des Dachfonds dieses zur Verfügung stellen. Alternativ wird auch ein Verkauf der MS Mark Twain angedacht. Kurz gesagt haben die Anleger des HCI Shipping Select XVII die Wahl zwischen zwei Übeln.

Bei MS Hammonia Emden und MS Hammonia Husum trübe Aussichten

Auch die Schiffe MS Hammonia Emden und MS Hammonie Husum können keine guten Nachrichten vermelden. Aufgrund geringer Charterraten von weniger als 10.000 US-Dollar pro Tag reichen die Einnahmen nur für die Betriebskosten und einen Teil der Tilgung. In diesem Jahr kann die übrige Tilgung aus Reserven erbracht werden. Wenn keine erhebliche Entspannung auf dem Schifffahrtsmarkt eintritt, können auch diese beiden Schiffe des HCI Shipping Select XVIII im Jahr 2013 zu Sanierungsfällen werden bzw. es könnte ein "Restrukturierungsbeitrag" fällig werden.


Der Schiffsfonds HCI Shipping Select XVIII wurde im Jahr 2006 aufgelegt und beteiligt sich an den Containerschiffen MS Allise, MS Hammonia Emden, MS Hammonia Husum und MS Mark Twain. Ausschüttungen sollen die Anleger des HCI Shipping Select XVIII erstmals für das Geschäftsjahr 2012 erhalten. Generell sollten Anleger jedoch bedenken, dass das Modell Schiffsfonds sich nicht für jeden Anlagezweck eignet.

Wurde den Anlegern die Schiffsbeteiligung HCI Shipping Select XVIII als sichere Anlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsbeteiligungen sind Unternehmen, sodass eine Schiffsbeteiligung eine Unternehmensbeteiligung mit sämtlichen damit einhergehenden Risiken ist. Zu diesen Risiken zählen auch das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko. Letzteres steht aber im Widerspruch zu dem Konzept einer sicheren Kapitalanlage oder gar Altersvorsorge.

Darüberhinaus bestehen diverse weitere Risiken, auf die die Anleger vor der Investition in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XVIII hingewiesen werden mussten: Zum Beispiel den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Erhielten die Berater für die Vermittlung der Schiffsbeteiligung – wie so oft – hohe Provisionen, mussten sie die Anleger darüber aufklären. Über die Risikoaufklärung hinaus, bestehen noch weitere Pflichten, um Anleger ordnungsgemäß über eine Kapitalanlage aufzuklären.

Anlageberatung muss verschiedenen Kriterien gerecht werden

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

Für Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select XVIII, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des HCI Shipping Select XVIII sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt und berät Anleger verschiedener HCI Schiffsfonds, auch Anleger des Fond HCI Shipping Select XVIII.