13.06.2016Sonstiges

HCI Shipping Select 27 und die Yen- und Franken-Kredite – Schadensersatzklagen für Anleger

Die Anleger der Schiffsbeteiligung HCI Shipping Select 27 wurde im Frühjahr 2012 durch die Nachricht aufgeschreckt, dass die Yen- und Franken-Kredite der Schiffe MS Lantau Bee und MS Lantau Bride deren finanzielle Lage weiter ins Ungleichgewicht brachten. Vor der Finanzkrise waren solche Fremdwährungskredite bei Schiffsfonds sehr beliebt, da sie wegen des Kursgefälles eine günstige Tilgung ermöglichen sollten. Seinerzeit war der Yen eine schwache Währung, was wegen des Kursgefälles gegenüber dem US-Dollar – der Währung, in der das Tagesgeschäft der Schifffahrt abgewickelt wird – eine günstige Kredittilgung ermöglichen sollte. Durch den unerwarteten Höhenflug des Yen kehrte sich dieser Effekt ins Gegenteil um und die Tilgung der Kredite ist jetzt teurer als ursprünglich kalkuliert. Bei dem Schiffsfonds HCI Shipping Select 27 könnten sich diese Fremdwährungskredite jetzt als Stolperstein erweisen.

Welche Ansprüche den Anleger des HCI Shipping Select 27 offenstehen, kann im Rahmen einer rechtlichen Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermittelt werden. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler, da nicht jedes Anlagegespräch den hohen Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich der Beratung der Anleger gerecht wird. Fehlerhafte Beratungsgespräche sind daher keine Seltenheit.

Fehlerhafte Anlageberatungsgespräche lösen Schadensersatzansprüche aus

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung HCI Shipping Select 27 von ihren Anlegern für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel das Verlustrisiko oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein solcher Hinweis ist aber gerade aufgrund der langen Laufzeit einer Schiffsbeteiligung angebracht. Ein stets brisantes Thema sind auch Vertriebsprovisionen.


Fachanwalt kann Schadensersatzansprüche einklagen

Für Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 27, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des HCI Shipping Select 27 sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können. Anleger des HCI Shipping Select 27 müssen hierbei beachten, dass Ansprüche auch verjähren können. So gibt es neben der zehnjährigen Höchstdauer der Verjährungsfrist auch eine dreijährige Frist, die ab dem Zeitpunkt einsetzt, ab dem der Anleger positiv von der Falschberatung wusste.