Den Anlegern soll in diesen Tagen ein Schreiben der Treuhänderin des Schiffsfonds HCI MS Kappeln zugegangen sein. Der Zweck dieses Schreibens ist es wohl, die Anleger zu veranlassen, dem Fonds weiteres Kapital zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang könnten auch die Ausschüttungen der vergangenen Jahre zumindest teilweise zurückgefordert werden.
Sollte sich dieses Szenario verwirklichen, wären die Anleger von HCI MS Kappeln nicht die ersten Schiffsfondsanleger, an die solche Forderungen herangetragen werden. Befindet sich ein Schiffsfonds in finanziellen Nöten, werden die Anleger des jeweiligen Fonds häufig aufgefordert, Ausschüttungen früherer Jahre zumindest teilweise zurückzuzahlen und/oder neues Kapital nachzuschießen. Es spricht vieles dafür, dass auch die Anleger des Schiffsfonds HCI MS Kappeln darum gebeten werden. Die Erfolgsaussichten einer solchen Maßnahme dürfen skeptisch beurteilt werden, da Analysten nicht davon ausgehen, dass sich die Gesamtlage des Markts der Schiffsfonds in absehbarer Zeit verbessern wird. Es ist mehr Transportkapazität vorhanden als nachgefragt wird, was die Erträge der Schiffe einbrechen lässt.
Die Frage an die Anleger wird wohl lauten, ob sie Geld nachschießen oder ob sie die Insolvenz von HCI MS Kappeln riskieren wollen. Beide Varianten bedeuten für die Anleger ein hohes Risiko, ihr eingesetztes Kapital zu verlieren.
Eine Alternative kann der vorzeitige Ausstieg aus dem Schiffsfonds HCI MS Kappeln darstellen. Bei der Anlageberatung begingen Anlageberater oder Banken häufig Fehler, indem sie ihre Aufklärungs- und Hinweispflichten verletzten. Typischerweise wurden für Banken oder Berater aufgeklärt. Auch wurden sie meist nicht ausreichend auf die unternehmerischen Risiken, die ein Schiffsfonds mit sich bringt, hingewiesen. Diese und weitere mögliche Versäumnisse der Banken oder Anlageberater können eine Schadensersatzpflicht auslösen. Im besten Fall wird das Kapital verzinst. Für Anleger bestehen deshalb gute Aussichten, sich von dem Schiffsfonds HCI MS Kappeln lösen zu können. Sie sollten daher nicht zögern, schnellstmöglich einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt mit der Überprüfung ihrer Geldanlage zu befassen.