Doch die Kostenfrage ist nur ein Aspekt des Gesamtunterfangens Umwandlung. Die Anleger der Chorus Clean Tech Fonds müssen über nichts weniger als den grundlegenden Umbau ihrer Kapitalanlage abstimmen. Zwar ist es möglich, ein Unternehmen – nichts anderes ist ein geschlossener Fonds - rechtlich umzubauen, für die Anleger sind aber mit einer Umwandlung verschiedene Fragestellungen verbunden. Wird der Übergang in eine andere Gesellschaftsform beschlossen, dann gelten bei einer Aktiengesellschaft gänzlich andere Regeln als bei einer GmbH & Co. KG. Bei der Entscheidung der Anleger ist neben dem ohnehin komplexen „Ob“ einer Umwandlung aber auch das „Wie“ – also die konkrete wirtschaftlichen Perspektiven – von Bedeutung.
Umwandlungen zu AGs wurden bei anderen geschlossenen Fonds bereits durchgeführt
Dass nicht jeder Anleger, der sich an einem geschlossenen Fonds beteiligte, ohne Weiteres zum Aktionär werden möchte, ist den Fachanwälte und Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen bereits aufgrund einer anderen Umwandlung von geschlossener Fonds zu einer AG bekannt. Wenn betroffene Anleger, die sich an Chorus Fonds beteiligten, in dieser Situation rechtliche Unterstützung wünschen, sollte sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Folgende Fonds wurden u.a. aufgelegt:
• CHORUS Clean Tech
• CHORUS Clean Tech II
• CHORUS Clean Tech Solar 1 Italien
• CHORUS Clean Tech Solar 2 Deutschland
• CHORUS Clean Tech Solar 3 Italien
• CHORUS Clean Tech Solar 4 Deutschland
• CHORUS Clean Tech Solar 5 Italien
• CHORUS Clean Tech Solar 6
• CHORUS Clean Tech Solar 7
• CHORUS Clean Tech Solar 8 Deutschland
• CHORUS Clean Tech Portfolio
• CHORUS Clean Tech Wind 10
• CHORUS Clean Tech Wind 11