13.06.2016Sonstiges

Real I. S. Bayernfonds BestLife 1 – Hilfe für Anleger

AKTUELL: 12.11.2014 - Verjährung von Zeichnungen im Jahr 2004
Anleger, die sich im Jahr 2004 an Bayernfonds BestLife (Life US Solutions I L.P.) beteiligten und Ansprüche wegen Beratungsfehler geltend machen möchten müssen auf die näherrückende Verjährung achten. Dabei müssen Anleger bedenken, dass Ansprüche auf den Tag genau spätestens 10 Jahre nach dem Beitritt verjähren. Zusätzlich muss bei der Verjährung beachtet werden, dass es im Einzelfall neben der Höchstfrist von 10 Jahren auch kürzere, kenntnisabhängige Verjährungsfristen ankommen kann. Aufgrund dieser zwei unterschiedlichen Verjährungsfristen kann nur nach einer fachkundigen Überprüfung des Einzelfalls ermittelt werden, ob und inwieweit Verjährung droht. Wenn ein Anspruch von der Verjährung bedroht ist, können durch verjährungshemmende Maßnahmen die Ansprüche "gesichert" werden. 

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Für die Anleger war die Investition in den Lebensversicherungsfonds Real I. S. Bayernfonds BestLife 1 bislang enttäuschend, da sie sich in den vergangenen Jahren mit ausgefallenen oder reduzierten Ausschüttungen begnügen mussten. Ein Problem, mit dem viele Anleger, die in US-Lebensversicherungsfonds investierten, zu kämpfen haben, was für die Anleger des Real I. S. Bayernfonds BestLife 1 dennoch kein Trost sein dürfte.

Die Real I. S. AG platzierte den Lebensversicherungsfonds Bayernfonds BestLife 1 in den Jahren 2005 und 2006 auf dem Markt. Die Anleger investierten rund 179 Mio. US-Dollar (ca. 125 Mio. Euro), mit welchen der Fonds 176 „gebrauchte“ Policen von US-Lebensversicherungen erwarb. Der Lebensversicherungsfonds Real I. S. Bayernfonds BestLife 1 übernahm es für die Versicherten, die Versicherungsbeiträge zu entrichten und kann im Gegenzug bei einem Todesfall die Versicherungssumme kassieren.

Dass die hohen Erwartungen, die die Anleger des Real I. S. Bayernfonds BestLife 1 hatten, nicht erfüllt werden, zeigte sich in der Folgezeit. Die Ausschüttungen des Lebensversicherungsfonds liegen erheblich unter den Prognosen; im Jahr 2010 betrugen sie magere 1,21 %. So erhielten die Anleger bislang lediglich 5,75 % ihres eingesetzten Kapitals in Form von Ausschüttungen zurück. Prognostiziert war aber, dass die Rückzahlungsquote im Jahr 2010 bereits bei 60,25 % liegen sollte.

Hintergrund dieser Malaise sind unzutreffende Prognosen der Lebenserwartung der Versicherten. Neue Prognosen gehen davon aus, dass die durchschnittliche Lebenserwartung der Versicherten gut 2 Jahre höher anzusetzen ist. Daher muss der Real I. S. Bayernfonds BestLife 1 länger Versicherungsbeiträge entrichten. Des Weiteren erhöhten die US-Lebensversicherer die Versicherungsbeiträge, was die Finanzen des Lebensversicherungsfonds Real I. S. Bayernfonds BestLife 1 ebenfalls belastet. Wie deshalb künftige Ausschüttungen ausfallen werden, bleibt abzuwarten.

Anleger des Lebensversicherungsfonds Real I. S. Bayernfonds BestLife 1, die aufgrund der dürftigen Ausschüttungen mit der Entwicklung ihrer Kapitalanlage unzufrieden sind, können handeln. Im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung können Möglichkeiten des verlustfreien Ausstiegs ausgelotet werden. Ein Ansatzpunkt einer Überprüfung ist die Anlageberatung durch die Banken. Es zeigt sich immer wieder, dass die Anlageberatung durch Banken oft gravierende Mängel aufwies.

Beispielsweise wurde in vielen Fällen versäumt, die Anleger über den Risiken, die mit einer Beteiligung an einem Lebensversicherungsfonds verbunden sind, aufzuklären. Dabei sind Lebensversicherungsfonds wie der Real I. S. Bayernfonds BestLife 1 keinesfalls sichere Geldanlagen. Ein Lebensversicherungsfonds hat unternehmerischen Charakter, d. h. es wohnt ihm wie jedem Unternehmen das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals inne, was dem Konzept einer sicheren Geldanlage widerspricht.

Wurden Anleger des Lebensversicherungsfonds Real I. S. Bayernfonds BestLife 1 nicht auf dieses Risiko hingewiesen oder haben die Banken ähnliche Aufklärungs- und Hinweispflichten verletzt, liegt eine Falschberatung vor. In einem solchen Fall stehen die Chancen der Anleger des Real I. S. Bayernfonds BestLife 1 gut, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Anleger des Real I. S. Bayernfonds BestLife 1, die das Gefühl haben, dass sie falsch beraten wurden, sollten daher nicht zögern, sich an einen im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden, um ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds überprüfen zu lassen.