Doch diese Einschätzung hat sich nicht bewahrheitet. Nachdem die Entwicklung des Fonds zunächst unauffällig war, mussten sich die Anleger des Fonds wiederholt mit den verschiedenen Probleme des IGB Nawaro Bioenergie auseinandersetzen. Unter anderem mussten sich die Anleger bereits mit verschiedenen Restrukturierungskonzepten auseinandersetzen. Zuletzt im November 2014, als die Anleger sich mit einer unmittelbar drohenden Insolvenzgefahr auseinandersetzen mussten. Ende vergangenen Jahres wurden entsprechende Sanierungsmaßnahmen beschlossen.
Den Anleger des IGB Nawaro Bioenergie verdeutlichen diese Ereignisse, einem geschlossenen Fonds grundlegende Risiken innewohnen. Dass der Fonds in die Gefahr einer Insolvenz – die für die Anleger Verluste bedeuten kann – geraten konnte, liegt in der unternehmerischen Natur des Fonds begründet. Denn es handelt sich bei der IGB Nawaro Bioenergie GmbH & Co. KG um eine Kommanditgesellschaft. Daher mussten die Anleger bei der Zeichnung bereit gewesen sein, die unternehmerischen Chancen aber auch Risiken einer solchen Beteiligung einzugehen.
Wenn sich Anleger angesichts der wiederholten Probleme des Fonds IGB Nawaro Bioenergie Gedanken machen, ob sie rechtliche Schritte einleiten sollen, dann sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Es kann dann geprüft werden, welche konkreten rechtlichen Optionen den Anleger im Einzelfall offen stehen.
Ansatzpunkt Anlageberatung
Wenn sich Anleger sich angesichts der Entwicklung der geschlossenen Beteiligung die Frage stellen, wie dies mit den einstigen Anpreisungen im Anlageberatungsgespräch zu vereinbaren ist, dann sollte die Anlageberatung überprüft werden. Denn ein geschlossener Fonds eignet sich wegen der unternehmerischen Natur der Beteiligungsgesellschaft nicht für jeden Anleger. Daher sollte Anleger vor der Investition bekannt gewesen sein, dass sie sich an einer risikobehafteten Kapitalanlage beteiligen. Blieb Anleger des IGB Nawaro Bioenergie trotz einer Anlageberatung unbekannt, dann stellt sich die Frage, ob die Empfehlung ordnungsgemäß ausgesprochen wurde.
Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss sowohl anlagergerecht als auch objektgerecht sein. Zunächst muss von dem Berater eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die zu den Wünschen des Anlegers passt. Wenn ein Anleger bei Kapitalanlagen Risiken scheut, dann ist eine unternehmerische Beteiligung wie der Fonds IGB Nawaro Bioenergie keine passende Empfehlung. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss noch mehr leisten. Wenn eine passende Kapitalanlage ausgesucht wurde, dann muss die Kapitalanlagen mit ihren Besonderheiten vorgestellt werden: Welche Vor- und Nachteile hat die konkrete Kapitalanlage? Es muss objektgerecht beraten werden, also ein umfassendes Bild gezeichnet werden - es darf nicht nur auf die Vorteile einer Investition eingegangen werden.
Da die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anlageberatung hoch sind, können Fehler passieren. Wenn seitens der beratenden Bank oder des Beratungsunternehmens gegen eine dieser Pflichten verstoßen wurde, dann stehen Schadensersatzansprüche der Anleger wegen fehlerhafter Anlageberatung im Raum. Wenn Anleger des Fonds IGB Nawaro Bioenergie das Gefühl habe, dass sie in der Anlageberatung nicht zutreffend über die Eigenschaften ihrer Kapitalanlage informiert wurden oder in anderer Hinsicht rechtliche Unterstützung wünschen, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.