Geschlossene Fonds sind Unternehmensbeteiligungen und keine sicheren Kapitalanlagen
Geschlossene Fonds weisen Risiken auf. Dies und weiteres muss Anlegern bei dem Beratungsgespräch vor der Beteiligung an dem DCM Vermögensaufbau Fonds 1 von ihren Beratern mitgeteilt werden. Auch müssen bei der Anlageberatung die Wünsche eines Anlegers berücksichtigt werden – sei es die Altersvorsorge oder die Sicherheit des eingesetzten Geldes. Es muss den Anlegern aber auch ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermittelt werden. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht.
Zu den Risiken, über die Anleger Bescheid wissen mussten, gehört zum Beispiel das Verlustrisiko, das einem geschlossenen Fonds wie dem DCM Vermögensaufbau Fonds 1 innewohnt. Daher eignen sich dieser auch nicht als sichere Kapitalanlage. Auch musste erläutert werden, dass es keinen geregelten Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsanteile gibt, sodass eine Trennung mit Schwierigkeiten verbunden sein kann. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt, um zu überprüfen, ob Schadensersatzansprüche der Anleger des DCM Vermögensaufbau Fonds 1 bestehen.
Haben Anleger des DCM Vermögensaufbau Fonds 1 das Gefühl, dass bei ihrer Anlageberatung Fehler passierten oder dass sie bei ihrem Beratungsgespräch nicht ausreichend über ihre Kapitalanlage informiert wurden, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hinsichtlich ihrer individuellen Ansprüche und Rechte beraten lassen.