Rund 5.700 Anleger beteiligten sich an dem geschlossenen Immobilienfonds DMC Renditefonds 14. Dessen Platzierungsphase erstreckte sich vom Jahr 2001 bis in Jahr 2003. Der Fonds beteiligt sich an 5 Büro- und Geschäftsimmobilien in den Städten Augsburg, Hannover, Mainz, Mannheim und Stuttgart. Zwar flossen die Ausschüttungen in den vergangenen Jahren reichlich an die Anleger, doch dessen ungeachtet eignen sich geschlossene Immobilienfonds wie der DCM Renditefonds nicht für jeden Anleger und Anlagezweck.
Geschlossenen Immobilienfonds wohnen Risiken inne
Wurden Anleger vor der Investition in den Immobilienfonds DCM Renditefonds 14 nicht ordnungsgemäß beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn bei der Anlageberatung müssen zum einen die Wünsche eines Anlegers berücksichtigt werden – sei es die Altersvorsorge oder die Sicherheit des eingesetzten Geldes. Zum anderen muss den Anlegern aber auch ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermittelt werden. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht.
Zu den Risiken, über die Anleger Bescheid wissen mussten, gehört zum Beispiel das Verlustrisiko oder auch das Haftungsrisiko. Das Yen-Darlehen war zwar nicht bei allen der vier Beteiligungsvarianten des DCM Renditefonds 14 vorgesehen, jedoch stellen Fremdwährungskredite aufgrund der möglichen Kursschwankungen ein Risiko dar – der ehemals schwache Yen hat beispielsweise in den letzten Jahren einen wahren Höhenflug vollzogen. Auch musste erläutert werden, dass es keinen geregelten Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsanteile gibt, sodass eine Trennung mit Schwierigkeiten verbunden sein kann. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt, um zu überprüfen, ob Schadensersatzansprüche der Anleger des DCM Renditefonds 14 bestehen.
Verjährung von Ansprüche droht
Anleger des Immobilienfonds DCM Renditefonds 14, die das Gefühl haben, dass sie bei ihrem Beratungsgespräch nicht ausreichend über ihre Kapitalanlage informiert wurden, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Allerdings müssen Anleger des DMC Renditefonds 14 beachten, dass Ansprüche wegen falscher Anlageberatung verjähren können. Der Gesetzgeber schob 10 Jahre nach Vertragsschluss einen Riegel vor, d. h. nach 10 Jahren können Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden. Angesichts der langen Platzierungsphase des DCM Renditefonds 14 können für Anleger, die sich im Jahr 2003 beteiligten, noch Chancen bestehen.