13.06.2016Sonstiges

DCM Renditefonds 13 – Letzte Chance für Beteiligungen aus dem Jahr 2002

Die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds DCM Renditefonds 13 konnten sich zwischen 2000 und 2002 an dem Fonds beteiligen. Dieser investiert in eine Münchner Gewerbeimmobilie. Jedoch verlief die wirtschaftliche Entwicklung zuletzt nicht wie in den Prognosen. Für die Anleger des Fonds DCM Renditefonds 13 bedeutete dies, dass die Ausschüttungen reduziert waren oder dass sie ganz verzichten mussten.

Anleger, die sich im Jahr 2002 an dem Fonds beteiligten, müssen dies jedoch nicht hinnehmen. Wurden Anleger vor der Investition in den Immobilienfonds DCM Renditefonds 13 nicht ordnungsgemäß beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn bei der Anlageberatung müssen zum einen die Wünsche eines Anlegers berücksichtigt werden – sei es die Altersvorsorge oder die Sicherheit des eingesetzten Geldes. Zum anderen muss den Anlegern aber auch ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermittelt werden. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht.

Zu den Risiken, über die Anleger Bescheid wissen mussten, gehört zum Beispiel das Verlustrisiko oder auch das Haftungsrisiko. Auch musste erläutert werden, dass es keinen geregelten Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsanteile gibt, sodass eine Trennung mit Schwierigkeiten verbunden sein kann. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt, um zu überprüfen, ob Schadensersatzansprüche der Anleger des DCM Renditefonds 13 bestehen.

Anleger des Immobilienfonds DCM Renditefonds 13, die das Gefühl haben, dass sie bei ihrem Beratungsgespräch nicht ausreichend über ihre Kapitalanlage informiert wurden, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Wurden Anleger nicht richtig beraten, stehen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung im Raum.

Verjährung

Mögliche Ansprüche wegen Falschberatung aus Anteilszeichnungen während der Jahr 2000 und 2001 sind bereits verjährt. Der Gesetzgeber schob 10 Jahre nach Vertragsschluss einen Riegel vor, d. h. nach 10 Jahren können die Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden. Anleger des DCM Renditefonds 13, die sich im Jahr 2002 an dem Immobilienfonds beteiligten, sollten einen Blick auf ihr genaues Zeichnungsdatum werfen.