13.06.2016Sonstiges

Dr. Peters DS-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory – Hilfe für Anleger des Schiffsfonds

Der geschlossenen Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory wurde vom Emissionshaus Dr. Peters im Jahr 2004 auf den Markt gebracht. In den Fonds investierten über 1000 Anleger, welche dem Dr. Peters DS-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory rund 39,1 Mio. Euro zur Verfügung stellten. Der Fonds erwarb mit diesem Geld und weiterem Fremdkapital den Rohöltanker VLCC Saturn Glory. Das Schiff lief 1998 vom Stapel und ging im Oktober 2004 für – umgerechnet – ca. 70 Mio. Euro in das Eigentum des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory über.

Unzufriedene Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. So kann ausgelotet werden, ob den Anlegern des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory der verlustfreie Ausstieg aus der Beteiligung ermöglich werden kann. So kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden.

Bei den Anlageberatungsgesprächen wurden Anleger, die in Schiffsfonds investierten, häufig nicht ausreichend über die damit einhergehenden Risiken aufgeklärt. Daher war nicht jedem Anleger bewusst, dass es sich bei einem Schiffsfonds wie dem Dr. Peters DS-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory um ein Unternehmen handelt, dem entsprechende Risiken innewohnen. Daher besteht das Risiko, dass das eingesetzte Kapital vollständig verloren gehen kann. Dieses Risiko ist allerdings mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder einer Altersvorsorge nicht vereinbar. Wegen des nicht geregelten Zweitmarkts für „gebrauchte“ Fondsanteile können Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory sich auch nicht jederzeit von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen. Auch wurden Anleger nicht immer über eventuelle Vermittlungsprovisionen (kick backs), die bei der erfolgreichen Vermittlung von Schiffsfonds oft und üppig flossen, aufgeklärt.

Schadensersatz bei Falschberatung

Haben Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory das Gefühl, dass den Beratern bei ihrer Anlageberatung diese oder ähnliche Fehler unterliefen, sollten sie nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. In dem Fall, dass Anleger falsch beraten wurden, stehen die Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können, gut. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs überprüfen zu lassen.