13.06.2016Sonstiges

Dr. Peters DS-Fonds Nr. 114 VLCC Artemis Glory – Schadensersatz für Anleger

Der geschlossene Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 114 VLCC Artemis Glory wurde 2005 aufgelegt. An dem Fonds des Emissionshauses Dr. Peters beteiligten sich 1.053 Anleger, die rund 40,7 Mio. Euro investierten. Der Dr. Peters DS-Fonds Nr. 114 VLCC Artemis Glory erwarb im Juli 2006 den Rohöltanker VLCC Artemis Glory. Allerdings bewegte sich der Schiffsfonds nicht immer in ruhigem Fahrwasser. In der Vergangenheit mussten die Anleger bereits ausgefallene Auszahlungen hinnehmen.

Sind Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 114 VLCC Artemis Glory mit ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds unzufrieden, sollten sie sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Durch eine rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage kann geklärt werden, ob den Anlegern des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 114 VLCC Artemis Glory der verlustfreie Ausstieg aus der Beteiligung ermöglich werden kann. Dies kann beispielsweise durch die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler erreicht werden.

Bei den Anlageberatungsgesprächen wurden Anleger in vielen Fällen nicht ausreichend über die einem Schiffsfonds innewohnenden Risiken aufgeklärt. Daher war nicht jedem Anleger bekannt, dass ein Schiffsfonds wie der Dr. Peters DS-Fonds Nr. 114 VLCC Artemis Glory ein Unternehmen ist. Daher besteht – wie bei jedem Unternehmen – das Risiko, dass das eingesetzte Kapital vollständig verloren gehen kann. Dieses Risiko ist allerdings mit dem Konzept einer sicheren Kapitalanlage oder einer Altersvorsorge nicht zu vereinbaren. Wegen des nicht geregelten Zweitmarkts für „gebrauchte“ Fondsanteile können Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 114 VLCC Artemis Glory sich auch nicht jederzeit von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen. Auch wurden Anleger nicht immer über eventuelle Vermittlungsprovisionen (kick backs), die bei der erfolgreichen Vermittlung von Schiffsfonds oft und üppig flossen, aufgeklärt.

Falschberatung kann Schadensersatzansprüche auslösen

Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 114 VLCC Artemis Glory, deren Anlageberatung diese oder ähnliche Defizite aufwies, sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Wurden Anleger falsch beraten, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 114 VLCC Artemis Glory sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um abklären zu lassen, ob sie sich verlustfrei von ihrer Beteiligung lösen können.