Hintergrund für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory ist die angespannte Lage des Schifffahrtsmarkts. Durch die weltweiten wirtschaftlichen Probleme sank die Nachfrage nach Schiffstransporten. Gleichzeitig drängten neu gebaute Schiffe – viele von ihnen durch Schiffsfonds finanziert – auf den Markt. Für die Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory lief dies in der Konsequenz auf die aktuellen Schwierigkeiten hinaus.
Sind Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory angesichts dessen unzufrieden mit ihrer Kapitalanlage, sollten sie sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung der Beteiligung an dem Schiffsfonds kann geklärt werden, ob es Anlegern des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory möglich ist, sich verlustfrei von ihrer Kapitalanlage lösen können. Dies kann beispielsweise durch die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler erreicht werden.
Zu den typischen Fehlerquellen einer Anlageberatung zählt die unzureichende Risikoaufklärung der Anleger. Daher war nicht allen Anlegern des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory bewusst, dass ein Schiffsfonds unternehmerischen Charakter hat. Daher besteht – wie bei jedem Unternehmen – das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals. Dieses Risiko widerspricht allerdings dem Konzept einer sicheren Kapitalanlage oder einer Altersvorsorge. Auch müssen Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory sich über die lange Laufzeit des Fonds bis ins Jahr 2022 bewusst sein. Wegen der langen Laufzeit und des nicht geregelten Zweitmarkts für „gebrauchte“ Fondsanteile können Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory sich nicht jederzeit problemlos von ihren Beteiligung trennen. Auch wurden Anleger nicht immer über eventuelle Vermittlungsprovisionen (kick backs), die bei der erfolgreichen Vermittlung von Schiffsfonds oft und üppig flossen, aufgeklärt.
Schadensersatz wegen Falschberatung
Haben Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory das Gefühl, dass ihre Anlageberatung diese oder ähnliche Fehler aufwies, sollten sie sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht helfen lassen. Wurden Anleger falsch beraten, sind die Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können, gut. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um abklären zu lassen, ob sie sich verlustfrei von ihrer Beteiligung lösen können.