13.06.2016Sonstiges

Wappen von Bayern im Insolvenzverfahren - Hansa Hamburg Shipping

Die Zeichen stehen bei Hansa Hamburg Shipping-Schiffsfonds MT Wappen von Bayern auf Sturm: Das Amtsgericht Niebüll hat am 02.06.2015 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft eröffnet (Az.: 5 IN 48/15). Für die Anleger des 2003 vom Emissionshaus Hansa Hamburg Shipping aufgelegten Schiffsfonds MT Wappen von Bayern sind es nicht die ersten schlechten Nachrichten. Schon 2010 musste für den Schiffsfonds ein Fortführungskonzept beschlossen werden. Trotz des Fortführungskonzepts konnten die prognostizierten Erwartungen nicht erfüllt werden. Ausschüttungen blieben aus. Nun wurde dennoch Insolvenzantrag gestellt.

Für die Anleger ist die Insolvenzanmeldung eine erhebliche Zäsur. Denn sie müssen sich mit einer Insolvenz und dessen rechtlichen Procedere auseinandersetzen. Derzeit (Stand Juni 2015) befindet sich die die Schiffsgesellschaft Wappen von Bayern mbH & Co. KG noch nicht im „eigentlichen“ Insolvenzverfahren. Denn nachdem der Insolvenzantrag bei Gericht eingereicht wurde, muss das Gericht jetzt prüfen, ob einer der gesetzlich geregelten Insolvenzgründe vorliegt und ob genügend Vermögen vorhanden ist, um ein Insolvenzverfahren durchzuführen. Wenn dies der Fall ist, dann wird das Insolvenzverfahren eröffnet.

 

Welche Folgen hätte ein Insolvenzverfahren für die Anleger?

 

Zunächst müssen sich die Anleger damit abfinden, dass sie ihre Geldansprüche nur noch im Rahmen des Insolvenzverfahrens durchsetzen können. Hierfür müssen sie ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden, wenn sie offiziell dazu aufgefordert werden. Auf besondere Schnelligkeit kommt nicht an – nicht angemeldete Forderungen werden allerdings auch nicht berücksichtigt. Bei der Forderungsanmeldung sollten Anleger allerdings bedenken, dass es oft mehrere Möglichkeiten gibt, um eine Forderung zu begründen. Die Insolvenzordnung unterscheidet nämlich zwischen vor- und nachrangigen Forderungen.

 

Doch nicht nur die Anleger können Forderungen geltend machen - der Insolvenzverwalter hat in bestimmten Fällen auch die Möglichkeit, sich an die Anleger zu wenden und von diesen Geld zu fordern. Er kann beispielsweise erhaltene Ausschüttungen zurückfordern. Dies ist dann möglich, wenn die Kapitaleinlage an der Schiffsgesellschaft MT Wappen von Bayern mbH & Co. KG wegen Entnahmen nicht vollständig „aufgefüllt“. Allerdings ist nicht jede Ausschüttung eine Entnahme, sodass entsprechenden Forderungen daher auch nicht immer gerechtfertigt sind.