13.06.2016Sonstiges

Rechtsschutzversicherung bei Anlagen (Kapitalanlage, Aktienfonds, Zertifikaten Immobilienfonds, Fonds) muss nach Urteil zahlen

Rechtzeitig zur absoluten Verjährung Ende 2011 dürfen geschädigte Anleger von Kapitalanlagen neue Hoffnung schöpfen. Nach dem Urteil des OLG München müssen die Rechtsschutzversicherungen die Kosten für eine Schadensersatzklage gegen Banken und Anlageberater aus einer fehlerhaften Anlageberatung bezüglich der Kapitalanlage übernehmen. Das Urteil erging gegenüber der Rechtsschutzversicherung D.A.S., die Argumentation des Gerichts lässt sich wohl aber auch auf andere Versicherungsunternehmen wie LVM, ÖRAG, Roland, WGV, Concordia, Auxilia, Deurag, R+V übertragen.

Die Verbraucherzentrale NRW klagte hierbei vor dem OLG München gegen die D.A.S., da diese eine Klausel für undurchsichtig hielt. In dieser Klausel wurde eine Deckungszusage für die Kosten eines Rechtsstreits bei Kapitalanlagen ausgeschlossen. Durch diese Klausel haben in der Vergangenheit sehr viele Anleger den Weg vor das Gericht gescheut, da sie die Kosten des Rechtsstreits hätten tragen müssen, und das, obwohl sie rechtsschutzversichert sind.

Aber die Richter des OLG München bestätigten nun die Argumentation der Verbraucherzentrale NRW und hielten die Ausschlussklausel der D.A.S. für „unklar und missverständlich“, da nicht klar sei, auf welche Kapitalanlagen sie sich genau beziehe und in welchem Umfang der Rechtsschutz zu versagen sei. Aus diesem Grunde darf sich D.A.S. nicht auf die Klausel berufen und den Versicherungsschutz versagen. Anleger erhalten also nunmehr eine Deckungszusage der D.A.S, wenn sie aus einer fehlerhaften Anlageberatung bezüglich ihrer Kapitalanlage gegen Banken etc. vorgehen möchten.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen äußert sich folgendermaßen zu dem Urteil: „Dieses Urteil lässt die Hoffnungen vieler unserer durch Kapitalanlagen geschädigter Mandanten wieder erwachen, bei denen die Rechtsschutzversicherung die Deckung abgelehnt hatte. Nun haben sie gute Chancen einen Prozess ohne Kostenrisiko führen zu können. Notfalls werden wir massenweise gegen die Rechtsschutzversicherungen klagen.“

Ähnliche unklare Bedingungen haben auch andere Rechtsschutzversicherungen benutzt: hierunter zählen die Auxilia, Deurag, R+V, wobei Letztere denselben Begriff verwendet, den das OLG München als zu unklar bemängelte. Nach Ansicht der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen haben aber auch die ÖRAG, die Concordia, LVM, Roland und WGV missverständliche unklare Klauseln in ihren Bedingungen, die wohl ebenfalls unwirksam sein dürften.

Anleger, die bisher einen Prozess wegen der fehlenden Deckung vermieden haben, sollten nun umgehend handeln, da bei vielen Kapitalanlagen die Verjährung zum Ende 2011 eintritt. Egal, ob es sich um Anteile an offenen Immobilienfonds wie dem DEGI International, SEB Immoinvest, AXA Immoselect, DEGI Europa, Morgan Stanley P2 Value, Allianz Premium Management, DB Immoflex, KanAm US-Grundinvest oder Medienfonds, Schiffsfonds, geschlossene Immobilienfonds, Solarfonds, Umweltfonds oder andere geschlossene Immobilienfonds, Aktien, Aktienfonds, Zertifikate usw. handelt, das Kostenrisiko tragen die Anleger nunmehr nicht mehr!!!

Melden Sie sich deswegen bei uns, wir setzen uns außergerichtlich kostenlos mir ihrer Rechtsschutzversicherung auseinander.