13.06.2016Sonstiges

N1 Filmfonds und Medienfonds (Filmfond, Medienfond)

Von der DZ Bank, der WGZ und der Citibank wurde der N1 Filmfonds aufgelegt. Der Vertrieb erfolgte überwiegend über die Volksbanken und Raiffeisenbanken. Diese sammelten von Anlegern über € 104 Mio. ein. Gegründet wurde die N1 European Film Produktions-GmbH & Co. KG, an der sich die Anleger als Kommanditisten beteiligten. Initiator war die GENO Asset Finance GmbH.

Der Medienfonds N1 Filmfond musste erhebliche Verluste einfahren und Anleger erlitten hohe Verluste durch die Beteiligung. Das Sachverständigenbüro Holm wurde beauftragt, ein Gutachten über den N1 Filmfonds zu erstellen. Das Büro kommt zu dem Fazit (Zitat des Sachverständigenbüros Holms, es wird hier eine fremde Meinung wiedergegeben):

  1. Die Gesellschaft hat ihre Umsatzprognosen bei weitem nicht erreicht und hat diese im Kernbereich Filmerlöse zwischen 2001 und 2005 lediglich unter 20% der prognostizierten Werte abgedeckt.
  2. Dem gegenüber hat die Gesellschaft, abweichend von ihrer Prognose im Beteiligungsprospekt, nicht produktionsbezogene, Kosten von über 50% erzeugt.
  3. Daraus ergibt sich, dass das Verhältnis von nichtproduktionsbezogenen Kosten zu Filmerlösen mehr als das 3fache der Prospektierung ausgemacht hat.
  4. Die Risikobelehrung, insbesondere über das Risiko des Totalverlusts, im Rahmen des Beteiligungsprospekts ist nicht in adäquater Weise erfolgt.
  5. Nicht erläuterte Verschiebungen von mehreren Mio. Euro zwischen der Bilanz 2005 und der Liquiditätsrechnung, begeben anlässlich der Gesellschafterversammlung am 29. September 2006, sind m.E. zumindest erklärungsbedürftig. (Die neue GL hat mir mittlerweile die Bilanz 2004 zur Verfügung gestellt, aus der eine Rückstellung über 16,37 Mio. Euro, überwiegend für Werbekosten, ersichtlich ist. Diese Rückstellung wurde im GJ 2005 aufgelöst und floss in die 2005er Liquidität ein.)
  6. Daraus resultierend ist per Saldo aller Wahrscheinlichkeit nach mit Verlusten von über 80% bis hin zum Totalverlust der Kommanditeinlage zu rechnen.

 

Geschädigte Anleger stehen aber nicht rechtlos da, wie ein neueres Urteil des Landgerichts Bonn bestätigt. Das Landgericht Bonn hat eine Volksbank zu Schadensersatz von über € 100.000.- verurteilt, weil nicht genügend über das Totalverlustrisiko aufgeklärt worden sei. Dagegen legte die Bank Berufung ein. Nachdem das OLG Köln in der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen hatte, dass die Bank schon wegen des fehlenden Hinweises auf die erhaltenen Provisionen hafte, nahm die Volksbank die Berufung zurück. Sie muss nun den N1 Filmfonds zurücknehmen und die Einlage von € 75.000.- zzgl. Zinsen in Höhe von ca. € 33.000.- zurück zahlen.

Geschädigten Anlegern der N1 Filmfonds rät der im Kapitalanlagerecht tätige Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll sich anwaltlich beraten zu lassen. Nach dem Urteil des Landgerichts Bonn bestehen gute Aussichten, ohne Schaden und sogar mit Gewinn aus dem N1 Filmfond herauszukommen.