Was ist der DEGI Europa?
Der DEGI Europa ist ein Wertpapier im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes. Als offener Immobilienfonds besteht der DEGI Europa aus einem Immobilien-Sondervermögen und unterfällt somit als Investmentfonds auch dem Investmentgesetz. Für Investmentfonds gilt die strenge Regelung des § 66 InvG, welcher genau festlegt, welche Vermögensgegenstände der DEGI Europa erwerben darf. Der Vorteil einer Investition in offene Immobilienfonds besteht darin, dass Anleger ihr eingezahltes Geld jederzeit zurückerhalten können, im Gegensatz zu geschlossenen Immobilienfonds, wo eine bestimmte Haltefrist der Anteile besteht und die Anleger deshalb nicht so flexibel sind. Ein weiterer Vorteil von Immobilienfonds liegt darin, dass sich Anleger bereits mit geringem Kapitaleinsatz an Immobilien beteiligen können und somit zu dieser attraktiven Assetklasse Zugang haben. Der DEGI Europa erzielt seine Rendite hierbei über die Mieteinnahmen, wobei meist in Geschäftsimmobilien investiert wird. Verwaltet wird der DEGI Europa von einer Kapitalanlagegesellschaft, die im Fall des DEGI Europa die Aberdeen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH ist. Mit dem Ausgabeaufschlag erhebt die Aberdeen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH die Gebühren für ihre Verwaltungstätigkeit, wobei sie der Aufsicht der BaFin und einer Depotbank unterliegt.
Vertrieb des DEGI Europa und Beratung der Anleger
Der DEGI Europa wurde an zahlreiche Anleger durch Banken und freie Berater verkauft. Diese haben in ihren Beratungsgesprächen das Investment an dem DEGI Europa als besonders sicher hervorgehoben und es sogar mit einem Fest- oder Tagesgeldkonto verglichen. Hierbei sei auch darauf verwiesen worden, dass das Geld jederzeit verfügbar und die Rendite garantiert ist. Der DEGI Europa wurde hierbei von den Banken oft in den Risikoklassen 1 oder 2 eingestuft. Allerdings konnte auch der DEGI Europa sich nicht gegen die Weltwirtschafts- und Immobilienkrise behaupten, da er derzeit ordentlich abgewickelt und aufgelöst wird.
Der DEGI Europa wurde bereits im Oktober 2008 geschlossen, sodass Anleger seit diesem Zeitpunkt ihr investiertes Geld aus dem Fondsvermögen nicht mehr gegen ihre Anteile zurücktauschen konnten. Während der Schließungsphase sind Anleger des DEGI Europa also an diesen gebunden. Im Oktober 2010 folgte schließlich eine erschütternde Nachricht für die Anleger des DEGI Europa: die Aberdeen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH kündigte ihr Verwaltungsmandat für den DEGI Europa, sodass dieser nun abgewickelt werden muss. Die Gründe für die Liquidation des DEGI Europa betitelt Aberdeen dahingehend, dass eine nachhaltige Öffnung aufgrund der massiven Rückgabewünsche der Anleger nicht erreicht werden könnte. Zudem sei die Auflösung auch auf das derzeit schwierige Marktumfeld zurückzuführen.
Anlegern des DEGI Europa soll ihr Geld während der Abwicklung halbjährlich ausgezahlt werden. Die erste Tranche erfolgte im Januar 2011, wobei die Anleger 9,70 € pro Anteil erhielten. Anleger des DEGI Europa erhielten damit insgesamt 254,1 Millionen Euro ausbezahlt. Die nächste Tranche ist nun demnächst fällig, sie soll nämlich im Juli erfolgen. Wie hoch diesmal die Auszahlung sein wird, ist noch nicht bekannt.
Allerdings wurde im Mai 2011 ein Gebäude des DEGI Europa (WestendGate in Frankfurt) neu bewertet, wobei sich eine Wertminderung des Anteilpreises von 38,03 € auf 36,90 € ergab. Pro Anteilschein des DEGI Europa bedeutet dies also eine Minderung des Anteilpreises um 1,13 € pro Schein und somit einen prozentualen Preisrückgang von 2,97 %.
Anleger des DEGI Europa sind folglich enttäuscht von ihrem Investment, wurde ihnen doch von den Banken und Beratern garantiert, dass es sich hierbei um eine besonders sichere Anlage handelt. Vor allem viele Kleinanleger haben sich mit ihrem ersparten Vermögen an dem DEGI Europa beteiligt und wollten sich so ihre Altersvorsorge sichern: für diese stellt sich die Abwicklung des DEGI Europa nun als finanzielles Desaster dar, da Anleger des DEGI Europa hohe Verluste ihres Kapitals erleiden könnten. Mithin könnte es den Anlegern des DEGI Europa so ergehen wie denen des Morgan Stanley P2 Value, der sich gerade ebenfalls in Liquidation befindet und bei dem eine Abwertung von ca. 50 % vorgenommen wurde, wobei Anteile an der Börse sogar mit Verlusten von bis zu 80 % gehandelt werden.
Fehlerhafte Anlageberatung und rechtliche Möglichkeiten geschädigter Anleger
Viele Anleger des DEGI Europa wurden nicht ordnungsgemäß über die Risiken des offenen Immobilienfonds aufgeklärt. Hierbei teilt der im Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit: „Vielen Anlegern, die von uns vertreten werden, wurde versichert, dass es sich um eine äußerst sichere Anlage handelt. Unserer Ansicht nach ist dies aber eine Falschberatung der Banken und Berater, da auch bei dem DEGI Europa erhebliche Risiken für den Anleger bestehen.“ Weiterhin hätten Anlageberater schon frühzeitiger über die Marktlage bei offenen Immobilienfonds aufklären müssen, da die Krise offener Immobilienfonds wohl seit 2007 mit dem Beginn der Immobilienkrise in den USA und schließlich 2008 mit dem Beginn der Weltwirtschaftskrise absehbar war.
Weiterhin können Anleger auch dann Schadensersatzansprüche gegen Banken und Berater geltend machen, wenn ihnen Kick-Backs, also Rückvergütungen oder Provisionen, die die Banken für die Vermittlung der Anlage erhalten haben, verschwiegen wurden. Fehlte eine Aufklärung der Anleger des DEGI Europa über diese Kick-Back-Zahlungen, so führt dies nach dem BGH zu einer Haftung des Anlageberaters für den gesamten Schaden. Insgesamt stehen die Erfolgsaussichten einer Schadensersatzklage für geschädigte Anleger nach den oben genannten Grundsätzen einer fehlerhaften Anlageberatung gut, sodass Anleger des DEGI Europa nicht länger warten, sondern anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollten.
Außergerichtliche Vergleiche, Klage, Ombudsmannverfahren
Zunächst haben Anleger des DEGI Europa die Möglichkeit einen außergerichtlichen Vergleich mit ihren Banken und Beratern zu erzielen. Hierbei kann zwar nicht der gesamte Schaden geltend gemacht werden, doch zumindest ein Großteil ihres eingezahlten Kapitals. Führt dies nicht zu Erfolgen oder wollen Anleger des DEGI Europa ihr gesamtes Kapital abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen zurückerlangen, so muss eine Klage auf Schadensersatz erhoben werden. Wie oben schon ausgeführt, bestehen gute Chancen auf Erfolg einer solchen Klage, wenn Anleger falsch beraten oder ihnen Kick-Backs verschwiegen wurden.
Schließlich bietet sich für nicht rechtsschutzversicherte Anleger die Möglichkeit zur Einleitung eines Ombudsmannverfahrens. Mit einem solchen Verfahren kann die Verjährung der Ansprüche gehemmt werden. Anleger sollten sich im Einzelfall von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt über ihre Möglichkeiten beraten lassen, die Erhebung einer Sammelklage – nach dem Vorbild der USA- ist in Deutschland nämlich nicht möglich.
Verjährung
Ansprüche verjähren gem. § 37a WpHG in 3 Jahren ab dem Erwerb der Anteile des DEGI Europa, wenn diese vor dem Jahr 2009 gekauft wurden. Allerdings können auch nach 3 Jahren noch Ansprüche geltend gemacht werden, wenn den Banken und Beratern eine vorsätzliche Falschberatung nachgewiesen werden kann. Oftmals wurde hierbei vorsätzlich nicht über Kick-Backs aufgeklärt, sodass die dreijährige Verjährungsfrist umgangen werden kann. Da Ansprüche somit aber jederzeit verjähren können, sollten Anleger des DEGI Europa nicht länger zögern und den Schritt zum Anwalt wagen.