Geschlossene Dachfonds werden nicht selten als für Anleger besonders günstige Kapitalanlage angepriesen. Dennoch eignen sich Private-Equity-Dachfonds aufgrund verschiedener Risiken – zum Beispiel das Blind-Pool-Risiko – nicht für jeden Anleger und jedes Anlageziel, was bei der Anlageempfehlung von den Beratern berücksichtigt werden muss. Dieser und weiteren Anforderungen muss eine Anlageberatung genügen, um ordnungsgemäß abzulaufen. Haben Anleger, die in einen KGAL Private-Equity-Dachfonds investierten, das Gefühl, dass ihre Anlageberatung Mängel aufwies, kann ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermitteln, ob Anleger erfolgreich Schadensersatz geltend machen können. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt bereits Anleger verschiedener KGAL-Fonds.
Folgende KGAL Private-Equity-Fonds wurden bislang auflegt:
KGAL Private Equity Europa Plus 1
KGAL Private Equity Europa Plus 2
KGAL Private Equity Europa Plus Global 3
KGAL Private Equity Europa Plus Global 4
KGAL PrivateEquityClass 5
KGAL PrivateEquityClass 6
KGAL PrivateEquityClass 7
KGAL PrivateEquityClass Sinfonia
KGAL PrivateEquityClass 10