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07.02.2017

Proven Oil Canada (POC)

POC-Fonds:  Proven Oil Canada-Anleger sollen Ausschüttungen zurückzahlen

Proven Oil Canada hat in der Vergangenheit mehrere Erdöl- und Energiefonds aufgelegt. Nach anfänglich guter Entwicklung haben Anlieger nun Grund zur Sorge. Sie werden derzeit aufgefordert, erhaltene Ausschüttungen wieder zurückzuzahlen, um so wirtschaftlichen Problemen der Anlagen in Kanada entgegen zu wirken. Die kanadische Bank will die bestehenden Verbindlichkeiten der COGI  ausbezahlt bekommen, dazu ist der kanadische Vertreter der POC-Fonds aber wohl nicht in der Lage.

Die Bewertung ist nicht einfach: Eine Fondsgesellschaft darf entnommenes Kapital wieder zurückfordern, wenn es die wirtschaftliche Situation erfordert. Der BGH hat dazu bereits im Jahr 2013 in zwei Urteilen (II ZR 73/11 &  II ZR 74/11) deutlich Stellung bezogen und entschieden, dass die Rückforderung von Ausschüttungen nicht ohne weiteres möglich ist. Dr. Ralf Stoll: "Um das richtig bewerten zu können ist eine komplette und umfassende Analyse der jeweiligen Vertragstexte notwendig!" Bei den Fonds von Proven Oil Canada unterscheiden sich die Vertragstexte einzelner Fonds gerade bei den Regelungen zu den Ausschüttungen mit erheblichen Folgen für die aktuellen Forderungen.

Beim POC Natural Gas 1 wird den Anlegern ausführlich die Auffassung der POC-Fonds mitgeteilt, dass es sich um ein rechtsprechungskonformes Vorgehen handelt. Aber selbst wenn sich entsprechende Regelungen in den Vertragstexten befinden,  steht damit noch nicht fest, dass diese Anforderungen erfüllt sind

Bei anderen Fonds - wie dem POC Growth 2 - wird den Anlegern nur mitgeteilt, dass sie "nach den Bestimmungen der Satzung" zur Rückzahlung der Ausschüttung verpflichtet seien. 

Neben den Rückforderungen müssen sich die Anleger aktuell auch mit zwei Abstimmungsvorschlägen auseinandersetzen. Sie sollen entscheiden, wie der weitere Finanzbedarf der COGI bezahlt werden soll. Den Anlegern werden hierzu zwei Alternativen vorgestellt: Ein Verkauf von Öl- oder Gasquellen oder ein Gesellschafterdarlehen. Die beiden Alternativen werden in den Schreiben der Fondsgesellschaften nur in einigen Sätzen mehr als knapp umrissen. Einige grundlegenden Informationen, die für die Entscheidung relevant sind, lassen sich den Schreiben jedoch nicht entnehmen (Mindestbedingungen, Rückzahlungsmodalitäten). Andere Finanzierungsmöglichkeiten werden in den Begleitschreiben zwar angesprochen, aber die Fondsgesellschaften reduzieren die Auswahlmöglichkeiten auf zwei Vorschläge. Die Entscheidung, welchen dieser Vorschläge der "bessere" ist, müssen die Anleger selbst treffen. Die Entscheidung ist angesichts der angebotenen Informationen aber sehr schwierig.

Verschiedene grundlegende Informationen rund um das Thema Rückforderung von Ausschüttungen haben wir hier in unserem Lexikon zusammengestellt.