Handels- & Geschellschaftsrecht
Kanzlei für Handels- und Gesellschaftsrecht
Rechtsgebietsübergreifende Beratung
  • Über 100.000 Mandanten vertrauen uns

  • Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten

  • Schnell – sicher – unverbindlich

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Unsere Expertise für Ihren Rechtsfall
Spezialisierte Anwälte im Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handels- und Gesellschaftsrecht prägt wirtschaftliche Prozesse in vielerlei Hinsicht. Wer ein Unternehmen gründet, sieht sich mit der Gesetzgebung in diesem Rechtsgebiet von Beginn an konfrontiert. Von der Wahl der passenden Gesellschaftsform bis zur Abwicklung der Geschäfte – das Handelsgesetzbuch (HGB) regelt den Handelsverkehr und schützt die Interessen der involvierten juristischen Personen.

Ob es um die Auflösung Ihres Unternehmens geht, um die Wirksamkeit eines Vertrags, um Gründung, Kaufrecht, einen Gesellschafterstreit oder die Unternehmensnachfolge – professionelle Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht ist mehr als ratsam. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine erstklassige Rechtsberatung und vertritt Sie als Gesellschafter, Investor, Geschäftsführer oder Gründer mit profundem Fachwissen vor Gericht sowie bei außergerichtlichen Verhandlungen.

Inhaltsverzeichnis

Fachkundig in allen handelsrechtlichen Angelegenheiten

Beim Handels- und Gesellschaftsrecht handelt es sich um komplexe Abzweigungen des Wirtschaftsrechts. Weil es das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ergänzt und modifiziert, um handelsspezifische Sachlagen rechtlich eindeutig auszugestalten, wird das im HGB definierte Handelsrecht auch als Sonderrecht der Kaufleute bezeichnet. Zum Gesellschaftsrecht zählen darüber hinaus diverse Bereiche, die die gemeinschaftlichen Interessen eines privatrechtlichen Zweckverbands – einer Gesellschaft – betreffen. Diese reichen von den Themen Insolvenz und Liquidation hin zu Fragen des Wettbewerbsrechts.

Bei unserer kostenlosen Erstberatung ordnen wir Ihr Anliegen in den entsprechenden Teilbereich des Handels- und Gesellschaftsrechts ein und bearbeiten es in Ihrem Sinne. Als Mandant der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer genießen Sie dabei eine individuelle Beratung an den Standorten Lahr, Kenzingen, Ettenheim und Stuttgart. Hier vertreten wir Sie direkt vor Ort, aber auch bundesweit sind wir beratend sowie bei außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen für Sie da.

Kanzlei Beratung

Unsere Themen- und Leistungsbereiche im Handels- und Gesellschaftsrecht

Für Laien mag die große Bandbreite der Themenbereiche im Handels- und Gesellschaftsrecht unkonkret wirken. Die Welt der Wirtschaft erfordert jedoch einen solchen Umfang. Unternehmer kommen bei ihrer Arbeit täglich mit diversen rechtlich relevanten Sachverhalten in Kontakt und müssen diese korrekt und – im Fall einer Gesellschaft – im Interesse aller Beteiligten lösen oder bearbeiten. Durch das breite Leistungsspektrum unserer Kanzlei für Handels- und Gesellschaftsrecht sind wir in der Lage, Sie dabei kompetent zu begleiten.

  • Untermehr berechnet die Kosten einer Umstrukturierung

    Gründung, Umstrukturierung, Insolvenz und mehr Gesellschaftsrecht

    Ob Aktiengesellschaft, GmbH, OHG oder GbR – die rechtlichen Implikationen einer Unternehmens- bzw. Gesellschaftsgründung sind immens. Bei Fragen zur persönlichen Haftung, der Wahl der richtigen Rechtsform und der Prüfung relevanter Verträge ist eine kompetente Rechtsberatung unerlässlich. Auch zur Liquidations- und Insolvenzberatung, für Fragen rund ums Steuerrecht sowie zur Regelung der Unternehmensnachfolge stehen unsere Rechtsanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht gerne zur Verfügung.

  • Unternehmerin prüft Bestände im Einzelhandel, um nach geltendem Wirtschaftsrecht zu arbeiten.

    Kompetente Unterstützung für KaufleuteHandelsrecht

    Befindet sich Ihr Unternehmen in rechtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden, Geschäftspartnern oder Wettbewerbern, sind unsere Anwälte für Handelsrecht für Sie da. Auch in andere Rechtsbereiche übergreifende Sachverhalte – etwa ins Urheberrecht, Lizenz- und Markenrecht oder das klassische Arbeitsrecht – bearbeiten wir souverän und zügig für Sie. Durch unsere Beratung helfen wir Ihnen außerdem dabei, die üblichen Fallen, die das Wirtschaftsleben stellt, vorherzusehen und gar nicht erst in einen Rechtsstreit zu geraten.

  • Team eines Startups berät sich mit seinem Geschäftsführer zu Fragen aus den Rechtsgebieten Handelsrecht und Steuerrecht.

    Von Beginn an gut beraten Start-up & Gründung

    Gerade zu Beginn ihres Unternehmerdaseins stehen Gründer meist vor großen Hürden und Herausforderungen, die sich teils nur mit guter Rechtsberatung überwinden lassen. Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht begleiten Sie fachkundig durch den Wirtschaftsdschungel und beantworten Ihre Fragen zur Vertragsbindung von Investoren, Angestellten, Kunden und Partnern. Auch steuerrechtliche Grundlagen gilt es möglichst schnell zu schaffen – dabei stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

  • Vier Würfel liegen nebeneinander auf einem Tisch, ein weiterer mit der Aufschrift GmbH wurde auf ihnen abgelegt.

    Wenn es brenzlig wird Gesellschaftsverträge & Gesellschafterstreits

    Gründen Sie etwa eine GmbH, stellt der Gesellschaftsvertrag die Basis Ihrer wirtschaftlichen Vereinigung. Beim Aufsetzen des Vertrags unterlaufen Neugründern wie auch erfahrenen Unternehmern jedoch häufig fatale Fehler. Im Fall der Fälle können diese Patzer Verluste in Millionenhöhe verursachen. Unsere Fachanwälte besprechen die Mindestanforderung des Vertrags mit Ihnen und sorgen diskret für die rechtlich einwandfreie Schlichtung eines Gesellschafterstreits.

  • Ein Manager sichtet Unterlagen zur gesellschaftlichen Haftung nach HGB.

    Wer steht für Gesellschaftsschulden ein? Haftungsfragen

    Paragraf 25 des Handelsgesetzbuchs gibt an, wer innerhalb eines Handelsgeschäfts für etwaige Schäden haftet. Verschriftlicht scheint die Sache eindeutig, in der Realität sind Haftungsfragen häufig dennoch komplexerer Natur. Unsere Anwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht ermitteln die korrekten Antworten und beraten Sie als Gesellschafter, Kaufmann oder Kauffrau zu den wichtigsten Eckpfeilern Ihrer Rechte und Pflichten im jeweiligen Sachverhalt.

  • Ein Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berät seinen Mandanten zum Vertrag einer Kapitalgesellschaft.

    Verträge dingfest machen Vertragsrecht

    Nicht nur aufgrund der komplexen Formulierungen, sondern auch rein inhaltlich sind Verträge in Handel und Wirtschaft ohne anwaltliche Unterstützung kaum vollständig zu begreifen. Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht beraten Sie deshalb rund um Vertragsschließung, -abwicklung, -verletzung und die Rechtswirkung von Verträgen – und bewahren Ihr Unternehmen somit vor Nachteilen durch fehlerhafte Vertragsgestaltung.

  • Vater, Mutter und Sohn posieren für ihr Familienunternehmen vor einer grauen Wand.

    Lassen Sie Risiken prüfen und Chancen ermitteln Unternehmenskauf und Unternehmensnachfolge

    Jeder Unternehmenskauf geht mit Risiken einher. Diese zunächst von fachkundigen Anwälten für Wirtschaftsrecht prüfen zu lassen, versteht sich beinahe von selbst. Darüber hinaus vertreten Sie unsere Experten souverän bei Verhandlungsgesprächen. Soll die Unternehmensnachfolge geklärt werden, gilt dasselbe. Ob an ein Familienmitglied, einen Investor, Mitbewerber oder Angestellten – diverse wirtschaftliche, steuerliche sowie arbeitsrechtliche Belange müssen im Vorhinein durchdacht und berücksichtigt werden.

  • Zwei Springer stehen sich auf einem Schachbrett gegenüber und symbolisieren damit zwei Wettbewerber, die sich in der Wirtschaft an geltende Gesetze und Rechte halten.

    Wettbewerbsverbot, Abmahnung & Co. Wettbewerbsrecht

    Sei es im Fall eines Werbe-Claims, bei Unklarheiten zum Thema Schutzfähigkeit von Produkten, die Verteidigung gegen eine Abmahnung oder eine andere wettbewerbsrechtliche Angelegenheit – unsere Anwälte gehen dem Sachverhalt routiniert auf den Grund und unterbreiten konkrete Lösungsvorschläge, die Ihre Interessen bestmöglich abdecken. Auch zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot beraten wir Sie gerne, um Ihr Unternehmen vor Verrat im natürlichen Konkurrenzkampf zu schützen.

  • Manager stempelt einen Franchise-Vertrag nach Prüfung durch einen Anwalt für Wirtschaftsrecht und weitere relevante Rechtsgebiete.

    Lizenzierung & FranchiseVertriebsrecht

    Nationale und internationale gewerberechtliche Vorschriften bestimmen den Aufbau mittelständischer Unternehmen wegweisend mit. Unsere Anwälte kennen die vertraglichen Besonderheiten der zulässigen Vertriebsformen und begleiten Unternehmen seit Jahren erfolgreich bei der Ausarbeitung von Franchise- und Lizenzvereinbarungen. Durch den breiten Wissens- und Erfahrungsschatz unserer Kanzlei stehen wir Ihnen auch hier bei themenübergreifenden Angelegenheiten zur Seite.

Versicherungsrecht Beratung

Sie suchen gute Beratung im Handels- und Gesellschaftsrecht?

Unsere Anwälte stehen Ihrem Unternehmen zur Seite!

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Unsere Experten für Handels- und Gesellschaftsrecht

  • Dr. Ralf Stoll
    • Geschäftsführer
    • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Ralph Sauer
    • Geschäftsführer
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Insolvenzverwalter
    • Treuhänder
  • Michael Pflaumer
    • Geschäftsführer
    • Rechtsanwalt

Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Ihre Anwälte im Handels- und Gesellschaftsrecht

Ihre Erfahrung in der handelsrechtlichen Beratung und Prozessvertretung macht die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zu einem erstklassigen Ansprechpartner für Unternehmer, Gründer, Gesellschafter, Investoren und Kaufleute, die sich in den Wirren des Wirtschaftslebens gut informiert und im Ernstfall souverän vertreten wissen wollen. Unsere Rechtsberatung schützt Sie vor Risiken und hilft, begangene Fehltritte erfolgreich auszumerzen.

Mit ausgeprägtem Fachwissen und fundierter Praxiserfahrung begleiten wir Unternehmen seit vielen Jahren von der Gründung bis zur Planung der Unternehmensnachfolge. Wir tragen zu einem ausgeglichenen Wettbewerbsverhältnis bei, stellen die ideale Vertragsgestaltung für alle Parteien sicher und weisen Neulinge wie erfahrene Unternehmer auf steuerrechtliche Stolpersteine hin, bevor sie Schaden verursachen können.

Kanzlei Lahr
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