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Die speziell für den Kauf der Inhaberschuldverschreibungen gegründete IHESVAU GmbH strebt an, die Inhaberschuldverschreibungen gegen Zahlung eines Kaufpreises und einer Treuhandgebühr (zusammen etwa 2,5 % des Nennwerts der Beteiligung bzw. 5 % des eingesetzten Kapitals) vor einem Weiterverkauf an Dritte zu sichern.
Allerdings müssen die Anleger beachten, dass das Kaufangebot unter einer Bedingung steht. Der Wertpapierkaufvertrag soll nämlich nur dann wirksam werden, wenn die Filmerlöse ausreichen, um die Inhaberschuldverschreibungen abzulösen. Kann dies nicht erreicht werden, wird der Verkauf nicht vollzogen und für die Anleger bleibt alles beim Alten.
Ob Anleger das Angebot der IHAESVAU GmbH annehmen, welches im besten Fall ein großes Problem lösen kann und im schlechtesten Fall nichts bewirken kann, müssen sie selbst entscheiden. Anhaltspunkte, dass dies die Chancen auf Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung negativ beeinflusst, gibt es nach unserem derzeitigen Kenntnisstand nicht.
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Durch den Steuerfahndungsbericht droht die steuerliche Aberkennung der Verlustzuweisungen, zumindest hinsichtlich des fremdfinanzierten Anteils des Equity Pictures Medienfonds IV und eine Steuernachzahlung mit Zinsen von 6% p.a. seit dem Initialjahr. Man geht davon aus, dass die Finanzbehörden dazu ihre Meinung nicht ändern werden und es zu Steuernachzahlungen kommt. Dagegen will man gerichtlich vorgehen. Für die Prozesskosten sollen von den Anlegern des Equity Pictures Medienfonds IV bis zu 7,5% Liquiditätsreserven eingefordert werden. Anleger müssen also mit Zahlungen an den Fonds und an das Finanzamt rechnen: eine Katastrophe.
Falschberatung und Schadensersatz für Anleger
Die Beratung von Anleger der Equity Pictures Medienfonds zeigt, dass diese oft falsch beraten wurden. Gerade der steuerleiche Vorteil wurde noch 2005 als sicher herausgestellt, obwohl zu diesem Zeitpunkt die steuerliche Problematik von Medienfonds längst bekannt war. Hinsichtlich der Garantieversprechen sind bei den VIP Medienfonds bereits zahlreiche Urteile zugunsten der Anleger ergangen. Diese sind weitgehend übertragbar auf die Equity Pictures Medienfonds, so dass die Anleger gute Chancen auf Schadensersatz gegen die Berater und Banken haben. Wenn die Einlage in den Equity Pictures Medienfonds zudem noch darlehensfinanziert war, besteht unter Umständen die Möglichkeit, den Darlehensvertrag zu widerufen und so eine Rückabwicklung des Equity Pictures Medienfonds zu erreichen. Auch zu dem Widerruf bei kreditfinanzierten Medienfonds sind erst kürzlich Urteile der Oberlandesgerichte München und Stuttgart ergangen, so dass auch hier gute Aussichten der Anleger bestehen, ohne Schaden aus den Equity Medienfonds herauszukommen.
Anleger der Equity Pictures Medienfonds sollten daher nicht länger abwarten, sondern handeln. Nur so können rechtzeitig massive Verluste und hohe Steuernachforderungen mit Zinsen ausgeglichen werden.
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Der Fonds hatte zu diesem Zeitpunkt bereits die Anteilsrücknahme ausgesetzt. Dennoch wurde die Anlegerin bei der Anlageberatung nicht darauf hingewiesen, dass die Schließung eines offenen Immobilienfonds in die Auflösung münden kann. Da die Liquidation gesetzlich vorgesehen ist, wenn binnen zwei Jahren eine Wiedereröffnung nicht gelingt, entschied das OLG Oldenburg, dass es sich um einen Beratungsfehler handelt.
Mehr zu diesem Urteil finden sie hier.
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Der betroffene Anleger hatte im November 2009 in den offenen Immobilienfonds DEGI International investiert. Sein Allianzberater hatte ihm zuvor versichert, dass es sich beim DEGI International um eine „100 % sichere“ Geldlage handele, die sogar mündelsicher sei. Anteile am DEGI International seien vergleichbar mit einem Sparbuch und der Anleger könne jederzeit über sein Geld verfügen.
Dass diese Versprechen nicht gehalten werden können, zeigte sich kurze Zeit später. Denn der DEGI International setzte am 16.11.2009 die Anteilsrücknahme zum zweiten Mal aus. Da es sich bereits um die zweite Schließung des DEGI International handelte, war bereits zum Anlagezeitpunkt klar, dass die jederzeitige Verfügbarkeit des angelegten Geldes nicht gegeben ist. Dennoch priesen die Allianzberater den DEGI International als jederzeit verfügbare, absolut sichere Kapitalanlage an.
In der Vernehmung des Beraters, der für die Allianz Bank Anteile vermittelte, wurde deutlich, dass die Allianzberater nicht gründlich geschult wurden und somit selbst über Wissensdefizite verfügten. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung war somit nur schwerlich möglich. Die Chancen, dass der Anleger von der Allianz Bank Schadensersatz bekommen wird, stehen damit gut.
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Dies bedeutet, dass bis dahin alle Immobilien des DEGI International verkauft werden sollen und dann das Geld halbjährlich an die Anleger ausgeschüttet wird. Sollten die Immobilien nicht verkauft werden können, geht das Vermögen des DEGI International auf die Depotbank, die Commerzbank AG, über. Anleger müssen nun mit weiteren erheblichen Wartezeiten und zudem mit Verlusten des Kapitals rechnen. Die Liquidation wird sich Jahre hinziehen. Spätestens jetzt müssen Anleger des DEGI International reagieren um den Verlust ihres Geldes abzuwenden!
Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt und berät hunderte Anleger und kann insbesondere bei dem DEGI International Spezialwissen, welches den Anlegern zu Gute kommt, vorweisen.
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Die Anleger müssen dann aber auf weitere Ansprüche gegen die Allianz verzichten. Die Allianz will damit aus ihrer Sicht etwas Gutes tun für die Anleger. Das ist es aber sicher nicht für jeden Kunden. Die als mündelsicher angepriesene Anlage wäre dann nämlich mit ganz erheblichen Verlusten von ca. 20% verbunden. Ein Steuerschaden, der auch entstehen kann, der Zinsschaden für die Vergangenheit oder der Zinsschaden aus einem notwendigen Darlehen ist dabei nicht einberechnet. Der tatsächliche Schaden ist daher für die Anleger viel größer. Anleger des DEGI International, die ein Angebot der Allianz Bank erhalten haben, sollten sich daher gut überlegen, ob sie das Angebot annehmen. Es kann mehr Sinn machen, eine Klage auf Schadensersatz zu erheben. Hier bestehen oft gute Aussichten. Nicht vergessen werden darf, dass die Anleger nicht leer ausgehen, wenn sie das Angebot annehmen. Es ist zu vermuten, dass die Allianz durch das Angebot selbst keinen Verlust erleiden wird. Warum sollte man also das Angebot annehmen, wenn man ohnehin über die Jahre verteilt dasselbe Geld erhält und die Chance durch eine Klage auf den ganzen Betrag hat? Das ist im Einzelfall genau zu prüfen.
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Anleger des DEGI International, die bei der Commerzbank geblieben sind, haben kein Angebot erhalten. In einem Schreiben wurde den Anlegern mitgeteilt, dass man die Anteile halten oder an der Börse verkaufen kann. Beides ist jedoch nicht zufriedenstellend. Gerade Anleger, die bei der Commerzbank Ihr Depot haben, sollten spätestens jetzt einen Anwalt aufsuchen, damit die Ansprüche noch geltend gemacht werden können. Es bestehen meist gute Aussichten, ohne Schaden aus dem DEGI International rauszukommen.
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Für Anleger, die ihre Anteile des AXA Immoselect von anderen Banken oder Anlageberatern erwarben, bleibt nach wie vor die Möglichkeit, mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Es wurden bereits Schadensersatzklagen für Anleger des Immobilienfonds AXA Immoselect eingereicht, da immer wieder festzustellen ist, dass nicht ausreichend über Risiken wie das der (tatsächlich eingetretenen) Liquidation aufgeklärt wurde.
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Für die Anleger hat dies zur Folge, dass die Fondsgesellschaften abgewickelt werden. Ist Vermögen vorhanden, dann wird dieses verteilt. Sollte sich die Vermögenslage als unzureichend darstellen, dann kann der von der BaFin bestellte Abwickler einen Insolvenzantrag stellen. Gegen die Bescheide der BaFin vom 12.08.2015 können die betroffenen Fondsgesellschaften binnen eines Monats vorgehen.
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