
Wölbern Österreich 4 – Schadensersatz für Anleger
Große Veränderungen sollen beschlossen werden – Kritik wird laut
Die anvisierte Umwandlung des Immobilienfonds hat weitreichende Folgen für die Anleger, zum Beispiel können steuerliche Veränderungen bei den Anlegern eintreten, wenn die Kommanditanteile in Wertpapiere umgewandelt werden. Die Fondzeitung kritisiert auch, dass durch die angestrebten Veränderungen beim Wölbern Österreich 4 die Rechte der Anleger und des Beirats beschnitten werden sollen. In den vergangenen Monaten gab es Unstimmigkeiten zwischen der Geschäftsführung und dem Beirat hinsichtlich des Liquiditätsmanagementsystems. Die Fondszeitung bezeichnet die Vorhaben der Geschäftsführung als „Augenwischerei“ und als „Freibrief“ und empfiehlt, die Abstimmungsvorschläge kritisch zu prüfen. Es wird spannend werden, wie die Weichen für die Zukunft des Wölbern Österreich 4 gestellt werden.
Hilfe für Anleger
Was können Anleger des Wölbern Österreich 4 tun, die sich angesichts der möglichen Zukunftsperspektiven aus der Immobilienbeteiligung aussteigen möchten? Ein Verkauf der Fondsanteile auf dem Zweitmarkt ist nicht für jeden Anleger ein akzeptabler Ausweg. Weitere Optionen können bei der rechtlichen Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ausgelotet werden. Bei einer rechtlichen Überprüfung der Investition in den Immobilienfonds kann geklärt werden, ob Anleger des Wölbern Österreich 4 Schadensersatz beanspruchen können.
Ein immer wieder erfolgversprechender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung, da bei Beratungsgesprächen oft Fehler passieren. So musste Anlegern des Wölbern Österreich 4 vor der Investition erläutert werden, wie ein geschlossener Immobilienfonds funktioniert und welche Risiken bestehen. Zu den Risiken gehört unter anderem das Verlustrisiko. Aufgrund dieses Verlustrisikos ist der Wölbern Österreich 4 keine sichere Kapitalanlage und auch nicht für die Altersvorsorge geeignet. Anleger des Wölbern Österreich 4, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.