
Wölbern Invest Frankreich 4 – Immobilienfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen
Diese Fragestellung hat folgenden Hintergrund. Geschlossene Immobilienfonds sind Unternehmen – somit ist eine Investition in den 2006 aufgelegten Fonds Wölbern Invest Frankreich 4 eine Investition in eine Unternehmensbeteiligung mit sämtlichen damit einhergehenden Risiken wie dem Insolvenzrisiko oder auch dem (Total)Verlustrisiko. Und genau aus diesen Gründen eignen sich Immobilienfonds nicht als sichere Anlagen und durften Anlegern, die eine sichere Kapitalanlage wünschten, nicht empfohlen werden.
Denn Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung darf keine Kapitalanlage empfohlen werden, die nicht mit den Anlagezielen des Anlegers vereinbar ist. Wenn dennoch eine „unpassende“ Kapitalanlage empfohlen wurde, liegt eine Falschberatung vor, die zu Schadensersatzansprüchen führt. Erst wenn eine passende Kapitalanlage empfohlen wurden, kommt es darauf an, ob den Anlegern ein realistischer Überblick geboten werden, welche Vorteile, aber auch welche Risiken dem Fonds Wölbern Invest Frankreich 4 innewohnen. Zu den weiteren Pflichten einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine zutreffende Aufklärung über Provisionen.
Wurden Anleger vor ihrer Investition in den Fonds Wölbern Invest Frankreich 4 falsch beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Die Überprüfung des individuellen Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt. Anleger des Wölbern Invest Frankreich 4, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.