13.06.2016 Sonstiges

VW Abgasaffäre: Welche Rechte haben Dieselkäufer von VW, Audi, Skoda und Seat?

Wegen der Abgas-Affäre haben sich bereits einige Käufer von VW-Autos und auch anderer betroffener Marken an uns gewandt. Sie wollen wissen, ob sie Schadensersatz fordern können oder welche sonstigen Rechte ihnen zustehen, wenn ihr Diesel betroffen ist.

Wenn ein gekauftes Auto nicht den Erwartungen entspricht, dann können Käufer sich auf unterschiedliche Arten wehren. Sie können Gewährleistungsrechte geltend machen, Garantien einfordern, Verträge anfechten oder auch Schadensersatz fordern.

Der Thematik haben wir eine spezielle Internetseite gewidmet: www.vw-schaden.de. Informieren Sie sich auch dort!

 

Welche Modelle sind vom Abgasskandal betroffen?

Folgende Modelle mit dem Dieselmotor EA 189 sind von erhöhtem Stickstoffausstoß betroffen:

Volkswagen

Baujahre: 2008 - 2015

  • VW Amarok (2.0 TDI)
  • VW Beetle (2.0 TDI) (Cabriolet)
  • VW Caddy (1.6 TDI, 1.6 TDI BlueMotion Technology, 2.0 TDI, 2.0 TDI BlueMotion Technology)
  • VW CC
  • VW Eos (2.0 TDI)
  • VW Golf VI (GTD, 1.6 TDI, 1.6 TDI BlueMotion,1.6 TDI BlueMotion Technology, 2.0 TDI) (Variant, Cabriolet, Golf Plus)
  • VW Jetta
  • VW Passat VII (1.6 TDI BlueMotion, 1.6 TDI BlueMotion Technology, 2.0 TDI BlueMotion Technology) (CC, Variant)
  • VW Polo (1.6 TDI, 1.6 TDI Blue Motion Technology)
  • VW Scirocco (2.0 TDI, 2.0 TDI BlueMotion Technology)
  • VW Sharan (2.0 TDI BlueMotion Technology, 2.0 TDI BlueMotion)
  • VW Tiguan I (2.0 TDI)
  • VW Touran (1.6 TDI, 2.0 TDI)
  • VW Transporter

Audi

Baujahre: 2009 - 2014

  • Audi A1 (1.6 TDI, 2.0 TDI) (Sportback)
  • Audi A3 (1.6 TDI, 2.0 TDI) (Cabriolet, Sportback)
  • Audi A4 (2.0 TDI) (Cabriolet,Allroad, Avant, Quattro)
  • Audi A5 (2.0 TDI) (Cabriolet. Coupè, Sportback)
  • Audi A6 (2.0 TDI) (Avant)
  • Audi Q3 (2.0 TDI)
  • Audi Q5 (2.0 TDI)
  • Audi TT (2.0 TDI) (Coupè)

Skoda

Baujahre: 2009 - 2014

  • Skoda Fabia (1.6 TDI)
  • Skoda Octavia (1.6 TDI, 1.6 TDI GreenLine, 2.0 TDI) (Combi, Scout)
  • Skoda Rapid (1.6 TDI)
  • Skoda Roomster (1.6 TDI)
  • Skoda Superb (1.6 TDI, 2.0 TDI, 1.6 TDI GreenLine) (Combi)
  • Skoda Yeti (1.6. TDI, 1.6 TDI Greenline, 2.0 TDI)  

Seat

  • Seat Alhambra 
  • Seat Altea, Seat Altea XL
  • Seat Exeo (2.0 TDI)
  • Seat Ibiza
  • Seat Leon
  • Seat Toledo (1.6 TDI)

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Folgende Diesel- und Benzinermodelle von erhöhtem CO2-Ausstoß betroffen:

VW

  • Golf (1.4 TSI, 1.6 TDI)
  • Passat (1.4 TSI, 1.6 TDI, 2,0 TDI)
  • Polo (1,4 TSI, 1.6 TDI)

Audi

  • Audi A1 (1.4 TFSI)
  • Audi A3  (1.4 TFSI)

Skoda

  • Octavia

Seat

  • Leon
  • Ibiza 

 

Sind die betroffenen Fahrzeuge mangelhaft? Was können die Käufer fordern?

Ausführliche Informationen rund um die Mangel- und Gewährleistungsrechte von Autokäufern wegen des VW Skandals befinden sich auf der Internetseite http://www.vw-schaden.de/rechte-der-autokaeufer

Ein anderes Käuferrecht ist die Anfechtung des Kaufvertrags: Wenn ein Kaufvertrag - grob umrissen - auf so nicht zutreffenden Annahmen beruht, dann kann nach dem Entdecken des Irrtums der Kaufvertrag angefochten werden. Allerdings müssen Betroffene sich sehr rasch entscheiden, ob sie anfechten wollen oder nicht. Bei der Anfechtung sind die Höchstfristen (10 Jahre) zwar länger als bei Sachmangelrechten. Aber eine Anfechtung wegen Irrtums muss unverzüglich geschehen, nachdem er oder sie von den relevanten Umständen wussten. Bei einer Anfechtung wegen Täuschung haben die Käufer nach dem Entdecken der relevanten Umstände zwar mehr Zeit (bis zu 1 Jahr), allerdings müssen sehr hohe Hürden überwunden werden, um eine Täuschung zu bejahen. Insbesondere stellt sich die Frage, ob der Autohändler - der in den allermeisten Fällen der Vertragspartner ist - überhaupt etwas wissen konnte.

 

Produkthaftungsansprüche der Kunden?

Derzeit gibt es keine Anhaltspunkte, dass VW nach dem Produkthaftungsgesetz haften muss. Denn das Gesetz begrenzt die Produkthaftung auf die Fälle, in denen ein fehlerhaftes Produkt erhebliche Schäden verursacht. In § 1 des Gesetzes heißt es:

"Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.".

In der VW-Abgasaffäre deutet derzeit nichts darauf hin, dass die Dieselfahrer durch die verwendete Software so erhebliche Schäden erlitten haben könnten, dass das Produkthaftungsgesetz eingreift.

 

Sind „Sammelklagen“ von betroffenen Autokäufern möglich?

Sammelklagen von geschädigten Verbrauchern nach US-amerikanischem oder auch großbritannischem Vorbild gibt es in Deutschland nicht. Jeder betroffene Autokäufer muss sich selbst darum kümmern, seine Rechte durchzusetzen. Denn Verbraucher können sich nicht an fremde Schadenersatzprozesse einfach anhängen. Eine Ausnahme gibt es nur bei Kapitalanlagen. Dort können Musterprozesse geführt werden.

Und es gibt einen weiteren grundlegenden Unterschied zu den USA. In den Vereinigten Staaten können sogenannte „punitive damages“ zugesprochen werden. Hierbei wird das Unternehmen zu Schadensersatzzahlungen verpflichtet, die den tatsächlich eingetretenen Schaden um ein vielfaches übersteigen. In Deutschland orientieren sich Schadensersatzzahlungen am tatsächlich eingetretenen Schaden.