Die Victory Medienfonds sammelten seit ihrer Auflegung 1991 mit 24 Filmfonds bei 8500 Anlegern ca. 350 Mio. Euro ein. Laut eigenen Angaben investierten die Victory Medienfonds in Kinder-, Jugend- und Familien-TV-Filme. Dabei wurden die Victory Medienfonds von den Beratern lange Zeit als beliebtes Steuersparmodell angepriesen, ohne jedoch auf die beträchtlichen Risiken einer solchen Anlage einzugehen. Dies stellt nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll ein Beratungsfehler dar, der zu Schadensersatzansprüchen der Anleger der Victory Medienfonds führen kann.
Bei den Victory Medienfonds handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, sodass sich alleine hieraus erhebliche Risiken für die Anleger ergeben, vor allem kann das investierte Kapital gänzlich verloren geben, dies stellt sich also als ein Totalverlustrisiko dar. Weiterhin wurde die Einlage oft nicht vollständig einbezahlt, sodass es hier zu Nachforderungen bezüglich der noch nicht geleisteten Einlage kommen kann. Neben den Steuernachteilen, die den Anlegern der Victory Medienfonds nun drohen, wurden sie auch nicht über die vorher genannten Risiken aufgeklärt, was ein Beratungsfehler der Banken darstellt.
Viele Anleger der Victory Medienfonds haben einen beträchtlichen finanziellen Schaden erlitten, allein schon durch die erheblichen Verluste aufgrund der Insolvenz der Dachgesellschaft Victory Media AG im Jahr 2006. Nun sollen laut Stiftung Warentest Finanztest auch noch beträchtliche Steuernachzahlungen auf diese zukommen, da der Fiskus die Victory Medienfonds nicht als Hersteller der Filme ansieht und diese somit ihre Kosten nicht als Herstellungskosten sofort abziehen hätte können, sondern als Anschaffungskosten über viele Jahre hinweg hätte abschreiben müssen.
Eine Schadensersatzklage gegen die Berater und Vermittler der Victory Medienfonds erscheint in vielen Fällen aussichtsreich, da sich dieser auf die Falschberatung bezüglich der Nichtaufklärung über die Risiken der Victory Medienfonds stützen kann. Jedoch ist immer der Einzelfall zu prüfen, da in Deutschland eine Sammelklage unzulässig ist. Hierbei ist vor allem auf die dreijährige Verjährungsfrist ab Kenntnis zu verweisen, da ansonsten viele Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können. Geschädigte Anleger der Victory Medienfonds sollten deshalb nicht weiter abwarten und professionellen Rat von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt einholen.