
Unlimited Zertifikat CB77WTI: Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berät geschädigte Anleger des verlustreichen Öl-Wertpapiers
Öl ist ein begehrter Rohstoff. Doch für so manchen Anleger hat sich die Investition in eine „auf Öl basierende“ Kapitalanlage als schlechtes Geschäft herausgestellt. Zu diesen verlustbringenden Kapitalanlagen zählt auch das von der Commerzbank AG herausgegebene Unlimited Zertifikat auf Futures-Kontrakte des West Texas Intermediate (WTI) Light Sweet Crude Oil (WKN: CB77WTI).
Das Zertifikat ist an die Entwicklung von Termingeschäfte eines bestimmten Erdöls an jährlichen Stichtagen gebunden. Doch der Erfolg des laufzeitunabhängigen Wertpapiers CB77WTI ist nicht nur vom Ölpreis abhängig, wie die Anleger bemerken mussten. Denn für sie realisierte sich jenes Szenario, das im Prospekt des Zertifikats mit folgenden Worten beschrieben ist: „Der Erwerb der Zertifikate kann zu einem Verlust in Hinblick auf das vom Anleger eingesetzte Kapital führen. Unter außergewöhnlich ungünstigen Umständen ist sogar ein Totalverlust des vom Anleger eingesetzten Kapitals denkbar.“.
In § 3 der Zertifikatsbedingungen ist festgeschrieben, dass die Emittentin berechtigt ist, das Zertifikat bei außergewöhnlichen Ereignissen zu kündigen und einen Auszahlungsbetrag nach billigem Ermessen festzulegen. Zu den außergewöhnlichen Ereignissen gehört der Knock-out, wenn der Referenzkurs der WTI Light Sweet Crude Oil-Termingeschäfte den Referenzkurs erreicht oder diesen überschreitet. Bei dem Zertifikat CB77WTI ist just dieser Ernstfall eingetreten. Die Commerzbank kündigte das Wertpapier – der festgelegte Auszahlungskurs ist für die Anleger mit einem Totalverlust gleichzusetzen.
Wenn Anleger, die in das Commerzbank-Zertifikat CB77WTI investierten, sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten und Ansprüche beraten lassen möchten, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.