13.06.2016Sonstiges

UBS Vermögensstrategie V – Fonds wird aufgelöst – Hilfe für Anleger

Der Dachfonds UBS (D) Vermögensstrategie V (Wertpapierkennnummer: DE000A0M5191/ AM0519) wurde am 27.02.2012 geschlossen. Seitdem können Anleger keine Anteile mehr an die UBS zurückgeben. Kurze Zeit später – am 16.03.2012 – wurde das Aus des Dachfonds UBS (D) Vermögensstrategie V bekanntgegeben; die Verwaltung des Fonds wurde zum 01.10.2012 gekündigt. In der Folgezeit wird der UBS (D) Vermögensstrategie V abgewickelt werden.

Der Dachfonds UBS (D) Vermögensstrategie V wurde von der UBS Deutschland entwickelt und am 30.11.2007 auf den Markt gebracht. Der Dachfonds investiert in verschiedene Anlagemedien. Über 40 % des Fondsvolumens machen Aktienfonds aus. Hinzu kommen Immobilienfonds, die etwa ein Fünftel des Volumen des UBS (D) Vermögensstrategie V ausmachen. Hinzu kommen Anleihen, Geldmarktprodukte, Derivate und Beteiligungen an Dachhegdefonds.

Für die Anleger des UBS (D) Vermögensstrategie V bedeutet die Schließung, dass sie momentan ihre Anteile nur noch über die Börse verkaufen können, da die UBS wegen der Schließung keine Anteile mehr zurücknimmt. Ab Oktober 2012 kommt die Liquidation des Fonds auf sie zu. Die USB Deutschland AG wird dann das Vermögen des UBS (D) Vermögensstrategie V abwickeln und die Erlöse an die Anleger auskehren.

Anleger des UBS (D) Vermögensstrategie V, die weder ihr Glück an der Börse versuchen möchten, noch an Liquidation teilnehmen möchten, können erwägen, ihre Beteiligung an dem Dachfonds UBS (D) Vermögensstrategie V von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen zu lassen. Im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung kann abgeklärt werden, welche Handlungsoptionen offen stehen.

Beispielsweise kann die Anlageberatung überprüft werden. So mussten Anleger auf die Möglichkeit einer Schließung hingewiesen werden. Auch musste offengelegt werden, ob Provisionen für die Vermittlung des UBS (D) Vermögensstrategie V gezahlt wurden. Der Prospekt, in welchem der Dachfonds beschrieben und dargestellt wird, muss ebenfalls gewissen Mindestanforderungen genügen.

Im Fall einer Falschberatung haben Anleger des UBS (D) Vermögensstrategie V gute Aussichten, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Dachfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Anleger, die angesichts der kommenden Monate professionelle Unterstützung wünschen, sollten nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden.