
UBS (D) Vermögensstrategie II - Schadensersatz für Anleger
Die UBS Deutschland bietet zwar einen Umtausch in Anteile anderer UBS-Publikumsfonds an, aber welche Möglichkeiten bleiben Anlegern, die nicht umtauschen wollen, sondern sich von ihren Anteilen am UBS (D) Vermögensstrategie II trennen möchten? Ein Verkauf der Anteile an der Börse wird nicht die erste Wahl jeden Anlegers sein. Anleger können sich alternativ von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über ihre Handlungsoptionen beraten lassen.
Um mögliche Ansprüche der Anleger ermitteln zu können, kann die Anlageberatung überprüft werden. Die Berater mussten den Anlegern vor der Investition in den UBS (D) Vermögensstrategie II erklären, welche verschiedenen Risiken einem Dachfonds innewohnen. Zum Beispiel, dass ein Dachfonds die Anteilsrücknahme aussetzen kann und auch – wie jetzt geschehen – aufgelöst werden kann. Die Berater mussten zuvor auch prüfen, ob eine Investition in den UBS (D) Vermögensstrategie II überhaupt zu den Wünschen und Anlagezielen des Kunden passt.
Wurde bei der Beratung gegen eine dieser Pflichten verstoßen, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger des UBS (D) Vermögensstrategie II im Raum. Im Fall einer Falschberatung haben Anleger des UBS (D) Vermögensstrategie II gute Aussichten, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Dachfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Anleger, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.