Allerdings werden die derzeitigen Ereignisse in Japan große Auswirkungen auf den japanischen Immobilienmarkt und die Weltwirtschaft haben. Der japanische Immobilienmarkt hatte schon in den vergangenen Jahren mit erheblichen Einbrüchen zu kämpfen, viele Immobilien mussten massiv abgewertet werden. Hiervon wurden auch die Immobilien des TMW Immobilien Weltfonds schon betroffen. Durch den Tsunami sind weitere Abwertungen der Immobilien des TMW Immobilien Weltfonds eine mögliche Folge, da der Markt zunächst zum Erliegen kommen könnte. Dies vor allem, sollte es in Fukushima zu einem atomaren Super-GAU kommen, wonach befürchtet wird, dass es dann in Japan auf Jahre keinen Immobilienmarkt geben wird.
Dies würde den TMW Immobilien Weltfonds aber hart treffen: der TMW Immobilien Weltfonds besitzt ein Gebäude in Yokohama, welches derzeit einen Verkehrswert von rund 57,29 Mio. Euro (6.580,00 Mio. JPY) hat, nachdem es einen Tag vor dem Unglück bereits zum wiederholten Male abgewertet werden musste. Das Gebäude des TMW Immobilien Weltfonds in Tokio besitzt einen Verkehrswert von 24,97 Mio. Euro (2 868,00 Mio. JPY); dieses hatte mit noch massiveren Abwertungen zu kämpfen. Vergleicht man die Werte von 2010 und 2009, so verringerte sich der Objektwert um 7,4 %, von 2010 auf 2011 reduzierte sich der Wert um insgesamt 2,75 Mio. Euro (-316,00 Mio. JPY). Durch die Krise und die mögliche Atom-Katastrophe ist zu erwarten, dass es für die Immobilien des TMW Immobilien Weltfonds zu noch drastischeren Wertminderungen kommen wird.
Anleger des TMW Immobilien Weltfonds haben allerdings nicht nur die erheblichen Abwertungen zu verkraften, sondern müssen überhaupt darüber bangen, ob der TMW Immobilien Weltfonds, welcher derzeit seine Rücknahme der Anteilsscheine ausgesetzt hat, nun überhaupt wieder geöffnet werden kann. Anleger des TMW Immobilien Weltfonds sollten deshalb schnellstens handeln und sich von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen. Wenn Anleger des TMW Immobilien Weltfonds nicht ordnungsgemäß über die erheblichen Risiken eines solchen offenen Immobilienfonds aufgeklärt wurden, kann dies zum Schadensersatzanspruch gegen die Anlageberater führen. Hierdurch kann sich der Anleger möglichst schadlos halten. Allerdings ist auf eine 3-jährige Verjährungsfrist hinzuweisen, nach der Ansprüche gegen die Anlagevermittler nicht mehr durchgesetzt werden können.