13.06.2016Sonstiges

TMW Immobilien Weltfonds Abwicklung – Schadensersatzansprüche gegenüber Anlageberatern möglich

Seit Mai 2011 wird der TMW Immobilien Weltfonds abgewickelt. Der TMW Immobilien Weltfonds reiht sich demnach mit anderen offenen Immobilienfonds wie dem Morgan Stanley P2 Value, DEGI Europa und KanAm US-Grundinvest ein, die allesamt derzeit liquidiert werden. Bis zum 31. Mai 2014 hat die TMW Pramerica Property Investment GmbH nun Zeit die Immobilien des TMW Immobilien Weltfonds zu angemessenen Preisen zu verkaufen, um mit diesem Geld Ausschüttungen an die Anleger zu finanzieren. Hierbei sollen an die Anleger des TMW Immobilien Weltfonds Ausschüttungen in halbjährlichen Tranchen geleistet werden. Die erste Ausschüttung soll im Januar 2012 geleistet werden, über die Höhe ist allerdings noch nichts bekannt.

Zuletzt konnte der TMW Immobilien Weltfonds ein Gebäude in Kanada für 49,25 Mio. CAD verkaufen. Der Verkaufserlös lag hier also rund 6 % über dem zuletzt festgestellten Verkehrswert der Immobilie. Nach wie vor befinden sich aber noch 22 Immobilien in dem Bestand des TMW Immobilien Weltfonds, die in rund 2 ½ Jahren verkauft werden müssen.

Anleger, die das Risiko einer geringen Auszahlung aus dem Vermögen des TMW Immobilien Weltfonds nicht weiter tragen möchten, sollten sich deshalb von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt bezüglich des weiteren Vorgehens beraten lassen. Oftmals können Schadensersatzansprüche gegenüber den Anlageberatern geltend gemacht werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Anleger in den meisten Fällen nicht über Provisionen (Kick- Backs) aufgeklärt wurden, die die Banken und Berater für die Vermittlung der Anteile an dem TMW Immobilien Weltfonds von der Fondsgesellschaft erhalten haben.

Weiterhin kann ein Anspruch auf Schadensersatz auch dann gegeben sein, wenn Anlegern die Risiken des TMW Immobilien Weltfonds verschwiegen wurden. Offene Immobilienfonds wurden lange Zeit als besonders sicher empfohlen, was sich aber aufgrund der letzten Entwicklungen so nicht halten lässt. Fühlen sich Anleger des TMW Immobilien Weltfonds also im oben genannten Sinn als schlecht beraten, so sollten sie anwaltlichen Rat einholen, vor allem weil die Ansprüche der Anleger des TMW Immobilien Weltfonds der Verjährung unterliegen und diese jederzeit eintreten kann.