
Sprintzertifikate
Das Zertifikat enthält eine vor Emission definierte Sprintstrecke, in der die Kursgewinne des Basiswerts am Laufzeitende automatisch verdoppelt werden. Schließt der Kurs des Basiswerts auf oder oberhalb des Startkurses, erhält der Anleger den Betrag, der dem Startkurs entspricht und den doppelten erzielten Kursgewinn, maximal jedoch den festgelegten Höchstbetrag. Um mit einem Direktinvestment den gleichen Anlageerfolg wie mit einem Sprintzertifikat zu erzielen, müsste der Basiswert unter Wegfall der Sprintstrecke damit stark zulegen.
Sofern der Schlusskurs unter dem Startkurs notiert, wird der Anleger durch Lieferung des zugrundeliegenden Basiswerts ausgezahlt, bzw., wenn dies nicht möglich ist, durch Barrückzahlung in Höhe des Indexwertes unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses.
Reverse Sprintzertifikate
Wer auf Reverse Sprintzertifikate setzt, setzt auf fallende Basiswert-Kurse. Hier werden Kursverluste in Kursgewinne umgewandelt, der entscheidende Zielkurs liegt damit nicht über, sondern unter dem Startkurs des Basiswerts. Innerhalb der Sprintstrecke werden die Kursverluste am Laufzeitende automatisch verdoppelt, begrenzt durch den Höchstbetrag.
Risiken
Der Anleger trägt neben dem Risiko des Totalverlusts des Zertifikats, wenn der Basiswert unter 100% seines Startkurses sinkt (bzw. beim Reverse Sprintzertifikat: steigt), das Emittentenrisiko. Das Rückzahlungsprofil kann darüber hinaus nur zur Fälligkeit garantiert werden. Der Wert des Sprintzertifikats wird während der Laufzeit von der Volatilität des Basiswerts, den Dividendeneinschätzungen und vom Zinsniveau beeinflusst. Durch die Deckelung der Ertragschancen auf einen Höchstbetrag wäre bei einem Basiswertkurs, der über diesem Höchstbetrag notiert, ein Direktinvestment vorteilhafter.
Handlungsmöglichkeiten für Anleger
Anleger von Bonuszertifikaten haben teilweise erhebliche Risiken bei der Anlage. Es besteht das Risiko eines Totalverlusts, was z.B. bei Lehman Zertifikaten nahezu eingetreten ist. Anleger müssen genau über die Funktionsweise und die Risiken aufgeklärt werden. Ist dies nicht geschehen, schuldet eine Bank Schadensersatz. Anleger sollten sich bei Verlusten an einen Rechtsanwalt im Anlagerecht wenden und sich beraten lassen.