01.02.2017 Sonstiges

Sparkasse KölnBonn wegen Prorendita 3 zu Schadensersatz verurteilt

Ein Prozess wegen des Fonds Prorendita 3 endete für einen Sparkassen-Kunden erfreulich. Das Landgericht Köln verurteilte die Sparkasse KölnBonn dazu, Schadensersatz an den von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertretenen Anleger zu zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.