Unter anderem wurde die Drei- und Vierzylinder-Dieselmotoren mit den Hubräumen 1,2 Liter, 1,6 Liter und 2,0 Liter auch in den häufig anzutreffenden Skoda eingebaut. Betroffen sind die Modelle der Reihe Skoda Fabia II (Baujahre 2009 bis 2014). Auf der Internetseite des Herstellers können Autokäufer prüfen, ob ihr eigener Skoda betroffen ist.
Wenn nach der Eingabe der Fahrgestellnummer oder der Fahrzeug-Identifizierungsnummer auf den von der von Skoda Deutschland erstellten Internetseiten eine „positive“ Meldung erscheint, der eigene Fabia betroffen ist, stellt sich bei den meisten Autobesitzern eine Ernüchterung und vor allem Unsicherheit ein. Welche Folgen hat der Einbau der Manipulationssoftware tatsächlich? Welche Ansprüche stehen mir zu und gegen wen kann ich diese geltend machen? Reicht es aus, auf die Herstelleraktionen zu warten oder sollte bereits jetzt Rechte gesichert werden?
Jene Betroffenen, die einen Skoda Fabia II (Baujahre 2009 bis 2014) besitzen, sollten ihre Fragen am besten von Fachanwälten, die bereits für Autokäufer wegen der VW-Abgasaffäre klagen, beantworten lassen. Zwar besteht immer noch keine absolute Klarheit über die tatsächlichen wirtschaftlichen Folgen der Manipulation der Abgaswerte für die Autokäufer. Klar ist jedoch, dass eine Sicherung der möglichen (Schadensersatz)Ansprüche am besten so schnell wie möglich zu geschehen hat. Denn Mängelgewährleistungsansprüche, die hier neben anderen Ansprüchen und Rechten wie Anfechtung und Rücktritt eingreifen, unterliegen einer Verjährungsfrist. Diese Verjährung kann jederzeit eintreten. Deshalb sollten sich Autokäufer, die sich unsicher sind, an einen Fachanwalt wenden.
Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Spezialseite www.skoda-schaden.de