Anleger des SEB Immoinvest, die sich näher mit dem Angebot befassen, sollten beachten, dass zu dem versandten, kurzen Anschreiben umfangreiche Unterlagen gehören, die im Internet eingesehen werden können. Das Studium dieser Unterlagen empfiehlt sich dringend, da dort auch Bedingungen aufgeführt sind, unter welchen das Angebot steht.
Zu den wichtigsten Punkten gehört, dass in Nr. 3.3 der Internet-Unterlagen zu lesen ist, dass das Kaufangebot nur dann gilt, wenn der Börsenpreis der Anteile bis 27.02.2013 nicht um mehr als 2,60 Euro unter den Angebotspreis von 26 Euro gefallen ist. Selbst wenn diese Bedingung nicht eintritt, liegt der angebotene Kaufpreis in etwa auf dem Niveau des Erlöses, welchen Anleger selbst bei einem börsentäglich möglichen Verkauf an der Börse erzielen können. Der Börsenpreis liegt jedoch deutlich unter dem Wert, der einem Anteil des SEB Immoinvest innewohnt und für welchen die Anleger bei Kauf der Anteile bezahlten.
Anleger, für die weder das Kaufangebot noch der Börsenverkauf attraktiv sind und die sich auch nicht auf die ungewisse Liquidation des SEB Immoinvest einlassen möchten, können sich bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen haben schon hunderte Anleger offener Immobilienfonds – auch des SEB Immoinvest - beraten. Es wurden auch schon erfolgreich Schadensersatzklagen wegen falscher Anlageberatung für Anleger verschiedener offener Immobilienfonds vor Gericht geltend gemacht.
BITTE HIER WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR ANLEGER UND DEN DOWNLOAD DES FRAGEBOGENS BEACHTEN.
Informationen zur Interessengemeinschaft SEB Immoinvest (anklicken)