02.02.2017 Sonstiges

Schreiben an Inhaber von PROKON Genussrechten sorgt für Wirbel

Ein Anschreiben vom 10.01.2014 sorgt derzeit für großen Aufruhr bei Anlegern, die in PROKON Genussrechte investierte. Die Anleger werden vor eine schwierige Entscheidung gestellt. Sie sollen entscheiden, ob sie einen Kündigungsverzicht bis zum Oktober 2014 erklären (ggf. auch neue PROKON Genussrechte zeichnen) oder ob sie an der Kündigung festhalten. In letzterem Fall stehe eine (Plan)Insolvenz im Raum.

Angesichts dieses Schreibens widmeten Massenmedien und Fachblätter ihre Schlagzeilen den aktuellen Geschehnissen bei der PROKON AG.  Schon in der Vergangenheit wurde in der Presse wiederholt kritisch über PROKON Genussrechte berichtet. Die PROKON AG bezog zu solchen Berichten immer wieder Stellung und bezeichnet auch im aktuellen Schreiben die Vorwürfe als „Medienkampagne“.

Wie sich die Mehrheit der Genussrechteinhaber nun entscheidet, wird sich in wenigen Tagen zeigen. Anleger, die angesichts der von verschiedenen Seiten kontrovers dargestellten Lage anwaltliche Vertretung bzw. Beratung wünschen, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.