Der Unterschiedsbetrag spielt bei zwei Aspekten eines Schiffsfonds eine Rolle. Zum einen beim Wert eines Schiffs und zum anderen bei Fremdwährungskrediten. Bei ersterem ist dies die Differenz zwischen dem Buchwert und dem geschätzten Marktwert eines Schiffs. In den Marktwert fließen neben dem zu erzielenden Preis des Schiffs auch stille Reserven ein. Bei Fremdwährungskrediten stellt der Unterschiedsbetrag das Wechselkursgefälle zwischen den verschiedenen Währungen dar. Ermittelt werden die verschiedenen Unterschiedsbeträge, wenn ein Fremdwährungsdarlehen aufgenommen wird oder ein Schiffsfonds die Besteuerung von der „normalen“ Gewerbesteuer auf die Tonnagebesteuerung umstellt. Wird ein Schiff nach Tonnage besteuert, wird nicht der tatsächliche Gewinn versteuert, sondern es wird ein pauschaler fiktiver Gewinn für die Besteuerung zu Grunde gelegt. Diesen Pauschalgewinn müssen die Anleger dann versteuern.
Steuerliche Wirkung kommt erst zeitversetzt
Wie wirken nun Unterschiedsbeträge steuerlich? Eine sofort spürbare Auswirkung auf die Besteuerung haben sie zunächst nicht – erst am Ende der Laufzeit des Fonds oder bei einer vorzeitigen Auflösung wird der Unterschiedsbetrag steuerlich bedeutsam. Bei den Fremdwährungskrediten kommt es darauf an, wie sich das Kursgefälle entwickelt. Weist es einen positiven Differenzbetrag auf, wird dem Anleger ein zu versteuernder Gewinn zugerechnet; bei einem negativen Differenzbetrag kommt zu einer Verlustzuweisung. Beim Schiffswert legt die Fondsverwaltung den Marktwert des Schiffs fest. Meist wird versucht, diesen so gering wie möglich anzusetzen. Zu einem Konflikt kommt es üblicherweise dann, wenn eine Betriebsprüfung ansteht. Denn das Finanzamt tendiert dazu, den Marktwert möglichst hoch anzusetzen. Nicht betroffen sind Schiffsfonds, die von Anfang an nach Tonnage besteuerten.
In beiden Fällen kann der Unterschiedsbetrag am Ende der Laufzeit des Schiffsfonds oder bei einer vorzeitigen Auflösung des Fonds zu dramatischen Folgen für die Anleger führen. Denn es kann zu nachträglichen Steuerforderungen kommen. Dadurch können im schlimmsten Fall sogar die Vorteile, die durch einen Wechsel zur Tonnagebesteuerung erzielt wurden, aufgehoben werden. Daher spielt der Unterschiedsbetrag gerade bei älteren Fonds, deren Laufzeitende unmittelbar bevorsteht oder bei Schiffsfonds, die während der aktuellen Krise Schiffbruch erleiden, eine Rolle. Anleger von Schiffsfonds, die von einer solchen Steuernachforderung betroffen sind oder die eine solche befürchten, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um sich beraten zu lassen.