Anleger des Salamon 12 Best Ship Select I, die nicht länger an ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds festhalten möchten, können im Rahmen einer rechtlichen Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre persönlichen Ansprüche und Rechte ermitteln lassen. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler, da nicht jedes Anlagegespräch den hohen Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich der Beratung der Anleger gerecht wird.
Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel den Schiffsfonds Salamon 12 Best Ship Select I, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell? Die Berater dürfen auch nicht die Risiken einer Kapitalanlage verschweigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.
Schiffsfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen
Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung Salamon 12 Best Ship Select I als sichere Kapitalanlage oder gar für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel das Verlustrisiko oder den ungeregelten, nachfrageabhängigen Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt.
Falsch beratene Anleger des Schiffsfonds Salamon 12 Best Ship Select I, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch haben Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Anleger des Salamon 12 Best Ship Select I sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.