Anleger des Salamon 10 MS Cape Mollini, die nicht länger an ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds festhalten möchten, können im Rahmen einer rechtlichen Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre persönlichen Ansprüche und Rechte ermitteln lassen. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler, da nicht jedes Anlagegespräch den hohen Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich der Beratung der Anleger gerecht wird.
Anlageberatung muss anleger- und anlagegerecht sein
Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel den Schiffsfonds Salamon 10 MS Cape Mollini, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell? Die Berater dürfen auch nicht die Risiken einer Kapitalanlage verschweigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.
Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung Salamon 10 MS Cape Mollini als sichere Kapitalanlage oder gar für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel das Verlustrisiko oder den ungeregelten, nachfrageabhängigen Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt.
Vorsicht Verjährung
Für Anleger des Schiffsfonds Salamon 10 MS Cape Mollini, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Anleger des Salamon 10 MS Cape Mollini sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können. Hierbei sollten Anleger allerdings beachten, dass es neben der zehnjährigen Höchstverjährungsfrist für Ansprüche wegen falscher Anlageberatung auch eine kürzere, dreijährige Verjährungsfrist gibt, die auf Kenntnis von schadensersatzauslösenden Momenten beruht.