
Rising Star STAR Private Equity Fonds: Nach Vergleich vor dem Landgericht Freiburg, Vergleich auch mit der Rising Star
Durch Einigung mit dem Rising Star, STAR Private Equity Fonds konnte der Anleger seine gesamtes Geld ohne Verlust zurück bekommen. Außerdem verliert er seine Gesellschafterstellung und ist frei von allen Verpflichtungen.
Geschädigten Anlegern des Rising Star, STAR Private Equity Fonds oder sonstiger Fonds der Rising Star Gruppe (z.B. Rising Star I, Star Value, Starhedge, Starcommodity) ist zu empfehlen, ihre Beteiligung von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. "Besonders wenn Post von Rechtsanwälten kommt, sollte man rechtlichen Rat einholen. Es zeigt sich immer wieder, dass Anlegern in solchen Fällen geholfen werden kann", so Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll. Gegenüber Anlageberatern ist dabei immer auch die Verjährung im Blick zu behalten