AKTUELL 16.07.2015 – Anleger sollen Ausschüttungen zurückzahlen
Der fünfte Fonds von Proven Oil Canada bescherte den Anlegern momentan viel Aufregung. Die Anleger werden in einer sehr deutlichen Sprache aufgefordert, erhaltene Ausschüttungen an den Fonds bzw. die kanadischen Objektgesellschaft zurückzuzahlen.
Die Anleger des POC-Fonds Natural Gas 1 haben Post mit beunruhigenden Nachrichten und einer Geldforderung erhalten. In dem auf den 06.07.2015 datierenden, neunseitigen Schreiben wird den Anlegern mitgeteilt, dass der Verfall des Öl- und Gaspreises sich alles andere als günstig auf die Darlehen und die Entwicklung der COGI L.P. ausgewirkt haben. Da das Finanzproblem der COGI L.P. „sehr kurzfristig“ gelöst werden muss, sollen die Anleger bis zum 25.07.2015 ihre Ausschüttungen aus dem Jahr 2013 zurücküberweisen.
Die POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG verweist auf eine Klausel in dem Gesellschaftsvertrag. Hierzu ist allerdings anzumerken, dass der Bundesgerichtshof bereits 2013 in zwei Urteilen (II ZR 73/11 und II ZR 74/11) entschieden, dass in vielen Fällen die Rückforderung von Ausschüttungen nicht ohne weiteres möglich ist. Die Fondsgesellschaft nimmt zwar auf diese Entscheidungen Bezug und erklärt diese für unbeachtlich. Eine erstaunliche Einschätzung. Denn bei einer rechtlichen Bewertung fließen verschiedene Faktoren ein und auch Gerichtsurteile müssen eindeutig passen, bevor ohne weiteres gesagt werden kann, dass die Ausschüttungen zurückgefordert werden dürfen. Vor diesem Hintergrund sollten Anleger, die nicht den POC Natural Gas 1 zahlen wollen, prüfen lassen, ob tatsächlich ein eine Rückforderung der Ausschüttungen rechtlich zulässig ist. Hierfür muss der Gesellschaftsvertrag genau geprüft werden, am besten von einem versierten Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, der sich mit der Materie befasst.
Für die Anleger der POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG aus verschiedenen Gründen ist die Entscheidung schwierig, ob sie zahlen müssen oder nicht bzw. ob sie zahlen sollen oder nicht. Anleger, die in dieser kniffligen Situation rechtliche Unterstützung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wünschen, haben sich bereits an die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gewandt.
Informationen zum Fonds
POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG ist eine geschlossene Beteiligung und wurde wurde im Jahr 2011 auf den Markt gebracht. Im Sommer 2013 wurden die Beteiligung Natural Gas 1 sowie weitere Proven Oil Canada-Fonds umstrukturiert. Seitdem werden die Öl- und Gasquelle von einer kanadischen Gesellschaft – der COGI L.P. – gehalten. Die Investition in kanadische Gasfördergebiete erfolgt seitdem nur noch im „Paket“ mit weiteren POC-Fonds.
Risiken Ihrer Fondsanlage
Risiken geschlossener Fonds sind nicht bloß rein theoretisch, wie die aktuellen Forderungen des POC Natural Gas 1 zeigt. Vielen Anlegern ist nicht bewusst, dass die Investition in geschlossene Fonds erhebliche Risiken mit sich bringt, weil sie darüber beim Beratungsgespräch nicht aufgeklärt wurden. Bei der Investition in einen geschlossenen Fonds handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung. Es bestehen daher grundsätzlich die folgenden Risiken:
- Totalverlustrisiko, d.h. der Anleger kann seine gesamte Einlage verlieren.
- Weiche Kosten: viel Geld fließt überhaupt nicht in die Anlage, sondern in den Vertrieb (Provisionen) oder in die Verwaltung des Fonds, so dass dem Fonds nicht das gesamt vom Anleger eingezahlte Kapital zur Verfügung steht.
- Risiko, dass Ausschüttungen zurückbezahlt werden müssen – aktuell müssen sich die Anleger des POC Natural Gas 1 genau hiermit auseinandersetzen.
- Mangelnde Fungibilität, d.h. die Anteile können nur schwer verkauft werden über den Zweitmarkt und dabei sehr oft nur mit erheblichen Verlusten, was sehr nachteilig ist, wenn das Geld dringend benötigt wird.
- Steuerliche Bewertungen können sich ändern.
- Mögliche Nachschusspflichten, wenn dies im Gesellschaftsvertrag geregelt ist.
- Fremdfinanzierungsrisiko: Die Objektgesellschaft des POC Natural Gas 1 – die aktuelle Gesellschaft COGI und deren Vorgängerin – verfügten über Kredite.
- Zahlreiche weitere Risiken.
Wie können wir Ihnen helfen?
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts bei der Vertretung von Anlegern und Investoren eine der führenden Kanzleien in Deutschland und vertritt seit Jahren mit zahlreichen Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und einem Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und einem Insolvenzverwalter erfolgreich geschädigte Kapitalanleger. Es konnten mehrere tausend Verfahren gerichtlich und außergerichtlich erfolgreich für die Anleger abgeschlossen und dabei Millionenbeträge verloren geglaubten Kapitals der Anleger zurückgeholt werden.
Wir als Spezialisten im Kapitalanlage- und Gesellschaftsrecht helfen Ihnen:
Sind Sie verunsichert, wie sie sich angesichts der aktuellen Forderungen des Proven Oil Canada-Fonds POC Natural Gas 1 verhalten sollen? Dann wenden Sie sich zur kostenlosen Erstberatung an uns.
Kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
Wir stellen als besondere Serviceleistung für Sie kostenfrei eine Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und klären ab, ob Ihre Versicherung den Fall übernimmt.
Ihre Möglichkeiten
Unsere Erfahrung aus der erfolgreichen Beratung und Vertretung tausender geschädigter Kapitalanleger bei geschlossenen Fonds, Anleihen, Zertifikaten, Wertpapieren und sonstigen Kapitalanlagen zeigt, dass den meisten Anlegern, die sich an uns wenden erfolgversprechend geholfen werden kann. Neben der aktuellen Problematik, dass Ausschüttungen zurückgefordert werden, sind für Anleger geschlossener Fonds auch weitere Optionen immer wieder interessant.
Kündigung der Beteiligung
Anleger geschlossener Fonds fragen sich immer wieder, ob sie die Beteiligung kündigen können. Im Fall des POC Natural Gas 1 können Anleger zwar zum Ende eines jeden Jahres kündigen. Allerdings im Gesellschaftsvertrag geregelt, dass bei einer Kündigung ein Auseinandersetzungsguthaben ausbezahlt werden soll, das 90% des Verkehrswerts der Beteiligung entspricht. Die Anleger erhalten also bei einer Kündigung nicht das eingezahlte Geld zurück, sondern nur den aktuellen und um einen Abschlag reduzierten Verkehrswert der Anlage.
Vorgehen gegen freie Berater
Banken und Berater sind im Rahmen des Beratungsgesprächs verpflichtet, den Anleger anlage- und anlegergerecht aufzuklären. Dies bedeutet, dass der Anleger über die Risiken der Anlage aufgeklärt werden muss und dass die Anlage zu seinen Vorgaben und Lebensverhältnissen passen muss. Bei geschlossenen Fonds handelt es sich um unternehmerische Beteiligung, mit ganz erheblichen Risiken. Da die Anleger ihr gesamtes Geld verlieren können, ist ein geschlossener Fonds nicht zur Altersvorsorge geeignet. Banken müssen zusätzlich über erhaltene Provisionen (Kick-Backs / Rückvergütungen) aufklären, die sich durch die Vermittlung des Fonds erhalten haben. Im Fall des Proven Oil Canada-Fonds Natural Gas 1 entfällt ein erheblicher Anteil des Anlegerkapitals auf verschiedene Vergütungen – allein für die „Vermittlung des Kommanditkapitals“ sind 14% des Kommanditkapitals (ohne Agio) eingeplant laut Prospekt.
Bei der Beratung tausender Fondsanleger hat sich gezeigt, dass nur äußerst selten ein Anleger richtig beraten wurde. In den allermeisten Fällen wurden Anleger nicht hinreichend informiert über die bestehenden Risiken. Wurden Anleger nicht hinreichend beraten, stehen ihnen Schadensersatzansprüche zu, mit denen sie sich vollständig von der Anlage lösen können und das eingezahlte Geld inklusive Agio zurückerhalten.
Prospekthaftung
Wir haben sehr viel Erfahrung mit der Beurteilung von Prospekten und arbeiten insoweit mit sehr renommierten Prospektgutachtern zusammen. In vielen Prospekten finden sich Fehler oder Ungenauigkeiten. Nach dem Bundesgerichtshof muss ein Prospekt den Anleger richtig und vollständig informieren. Tut er dies nicht, kommen Schadensersatzansprüche zum tragen. Dabei können Ansprüche gegen unterschiedliche Personen bestehen. In Betracht kommen Initiatoren, Gründungsgesellschafter, Hintermänner oder sonstige Garanten. Aber auch die beratende Bank kann für den Inhalt haften, wenn sie sich des Prospekts zur Beratung bedient hat. Wichtig ist dabei, dass dem Anleger der Prospekt nicht überlassen worden sein muss, wie es leider meistens der Fall ist.
Einwirken auf die Gesellschaft
Anleger können sich auch auf Ebene der Fondsgesellschaft engagieren. Als Gesellschafter haben die Anleger z.B. die folgenden Rechte:
- Zustimmungspflichten der Kommanditisten bei Geschäften, die über den gewöhnlichen Bereich hinausgehen (§§ 164, 170 HGB) insbesondere Grundlagengeschäfte (Kern der Gesellschaft betreffende Geschäfte)
- Kontroll- und Informationsrechte (§ 166 HGB) = Abschrift Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und ggf. Lagebericht) und Prüfung dessen Richtigkeit unter Einsicht der Bücher zu prüfen.
- Auswahl des Abschlussprüfer (§ 318 HGB)
- Außerordentliches Überwachungsrecht wenn wichtige Gründe vorliegen (§ 166 Abs. 3 HGB). Dies ist dann gegeben, wenn besonderer Gefährdungstatbestand vorliegt; also hohe Steuernachforderung, Steuerstrafverfahren, Insolvenzantrag.
Interessengemeinschaft
Wir unterstützen die IG POC.