In einem Schlichtungsverfahren, welches die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen für die Anlegerin durchgeführt hat, sprach der Ombudsmann der privaten Banken der Anlegerin Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung zu. Ausschlaggebend war, dass die Commerzbank verschwiegen hat, dass sie Rückvergütungen (kick backs) erhalten hat, weil die Anlegern sich am Prorendita 5 beteiligte. Über solche Provisionen müssen Anleger aber ungefragt aufklärt werden, weil die Anleger ansonsten nicht einschätzen können, welches Interesse die Bank hat, dass ein Kunde gerade den Lebensversicherungsfonds Prorendita 5 zeichnet.
Der von der Commerzbank vorgetragenen Argumentation, dass die Anlegerin des Prorendita 5 die Provision selbst hätte ermitteln könne, wurde in dem Schlichtungsspruch nicht gefolgt. So heißt es „Die Bank meint lediglich, dass sich die Provisionen für die Vermittlung der Beteiligung aus den Angaben im Provisionsprospekt leicht ermitteln lasse. Wie man das anstellt, macht die Bank nicht vor.“ Doch die Commerzbank hatte ohnehin gegen ihre Aufklärungspflicht verstoßen, was schon den Schadensanspruch begründete.
Dieser Schiedsspruch zeigt, dass Anlageberatungsgespräche nicht immer in Ordnung sind und dass Anleger sich erfolgreich wehren können. Anleger des Fonds Prorendita 5 die ebenfalls Mängel in ihren Beratungsgesprächen vermuten, können ihre individuellen Ansprüche von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. Zusätzlich ist die Teilnahme an der Interessengemeinschaft Prorendita Britische Leben möglich.