Der Markt für britische Zweitmarktlebensversicherungen ist mit der Finanzkrise kräftig eingebrochen, seither befinden sich auch die Fonds, die mit solchen Lebensversicherungen handeln, in der Krise.
Anleger des Prorendita Fonds 1 (Prorendita Eins GmbH & Co. KG) müssen diese Verluste ihres Kapitals aber nicht hinnehmen, da oftmals Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater geltend gemacht werden können, sodass eine Rückabwicklung der Anlage möglich ist. „Die Erfahrung hat uns gezeigt, dass bei vielen Beratungsgesprächen Fehler gemacht werden, sodass Anleger meist erfolgreich Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung gegen die Banken geltend machen können“, dies teilt der im Kapitalanlagerecht tätige Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit.
Eine solche Fehlberatung liegt z.B. vor, wenn Anlegern des Prorendita Fonds 1 (Prorendita Eins GmbH & Co. KG) die Anlage als sicher und zur Altersvorsorge bestens geeignet empfohlen wurde. Wie die anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon seit längerem anerkannt hat, eignen sich solche riskanten geschlossenen Fonds nicht zur Altersvorsorge, sodass auch der Prorendita Fonds 1 (Prorendita Eins GmbH & Co. KG) nicht als solche empfohlen werden darf.
Zudem bestehen erhebliche Risiken bei einem geschlossenen Lebensversicherungsfonds wie dem Prorendita Fonds 1 (Prorendita Eins GmbH & Co. KG): da er eine unternehmerische Beteiligung darstellt, nimmt der Anleger am Gewinn aber auch vollumfänglich an den Verlusten der Gesellschaft teil. Dies bedeutet, dass dem Anleger des Prorendita Fonds 1 (Prorendita Eins GmbH & Co. KG) auch ein Totalverlustrisiko gegenübersteht, über welches bei der Beratung aufgeklärt werden muss.
Weiterhin müssen Anleger des Prorendita Fonds 1 (Prorendita Eins GmbH & Co. KG) auch darauf aufmerksam gemacht worden sein, dass die Anteile an dem Fonds vor Laufzeitende kaum verkäuflich sind, da es an einem organisierten Zweitmarkt mangelt.
Schließlich müssen Anleger des Prorendita Fonds 1 (Prorendita Eins GmbH & Co. KG) von der Commerzbank als Anlagevermittlerin auch darüber aufgeklärt worden sein, dass und in welcher Höhe diese Provisionen (Kick-Backs) von der Fondsgesellschaft für die Vermittlung des Fonds erhalten hat. Wurde dies unterlassen, so kann auch unter diesem Aspekt Schadensersatz verlangt werden.
Anleger des Prorendita Fonds 1 (Prorendita Eins GmbH & Co. KG) haben also gute Möglichkeiten auf einen Ausgleich ihrer Verluste durch die Commerzbank, wenn der Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken des Prorendita Fonds 1 (Prorendita Eins GmbH & Co. KG) beraten wurde. Mögliche Schadensersatzansprüche sollten Anleger des Prorendita Fonds 1 (Prorendita Eins GmbH & Co. KG) also umgehend von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen, da diese Ansprüche jederzeit zu verjähren drohen.