
Postbank: Mit offenen Immobilienfonds aufs falsche Pferd gesetzt – Anleger wehren sich
Dass die offenen Immobilienfonds mitnichten die erhoffte Zuverlässigkeit und jederzeitige Verfügbarkeit aufweisen konnten, mussten die Postbank-Kunden in den vergangenen Monaten feststellen. Viele offenen Immobilienfonds, darunter auch von Postbank-Beratern empfohlene Fonds, fielen in den vergangenen Monaten einer Krise zum Opfer, welche für rund ein Dutzend offener Immobilienfonds in die Auflösung und Abwicklung mündete. Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen stapeln sich Dutzende Akten von Postbank-Kunden. In vielen Fällen geht es um eine Investition in den CS Euroreal, welcher im Mai 2012 ein spektakuläres Ende fand.
Krise der offenen Immobilienfonds zeigte Risiken dieser Anlageklasse deutlich auf
Nach der Auflösung „ihres“ offenen Immobilienfonds sind nicht wenige Anleger bitter enttäuscht, wenn sie sie an die Anpreisungen während der Beratungsgespräche erinnern. In vielen Fällen der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen stellt sich die Frage, ob der Immobilienfonds überhaupt für den Anleger geeignet war. Denn oftmals steht am Anfang der Investition ein Beratungsfehler, sodass der Anleger von vornherein mit einer „unpassenden“ Kapitalanlage ausgestattet war. Beratungsfehler können bei jedem Anlageberatungsgespräch passieren.
Ob ein Anlageberatungsgespräch ordnungsgemäß ablief oder ob es Defizite aufwies, bemisst sich an den vom Bundesgerichtshof formuliert Anforderungen an eine anleger- und anlagegerechte Beratung. So müssen zunächst die Wünsche des Bankkunden erfragt werden, und dann anhand dieser Wünsche eine passende Kapitalanlage von den Beratern ausgewählt werden (anlegergerechte Beratung). In einem zweiten Schritt geht es um eine umfassende und realistische Darstellung der ausgewählten Kapitalanlage (anlagegerechte Beratung). Dabei dürfen die Risiken nicht ausgespart werden.
Umfassende Risikoaufklärung war notwendig
Zu diesen Risiken gehören bei den offenen Immobilienfonds das Risiko der Schließung und Auflösung, über welches angesichts dessen, dass die Anfänge der heutigen Krise im Jahr 2004 liegen, aufzuklären war. Kurz gesagt, die umfassende Aufklärung über Vorteile und Nachteile einer Kapitalanlage sollte Gegenstand eines Beratungsgesprächs sein – praktisch wurden Anleger von der Postbank aber oftmals einseitig nur über die (vermeintlichen) Vorteile eines Immobilienfonds informiert. Dieses Bild geben die Akten der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wieder.
In den der Kanzlei vorliegenden Fällen entsprach so gut wie kein Anlageberatungsgespräch der Postbank den hohen Anforderungen des Bundesgerichtshofs. Teils wurden schon bei der Auswahl der Kapitalanlage Fehler gemacht, teils bestehen Mängel bei der Risikoaufklärung. In diesen Fällen steht den Anlegern Schadensersatz zu. Meistens passierten aber bei beidem Fehler, was ebenfalls zu Schadensersatzansprüchen führt. Postbank-Kunden, die befürchten, dass bei ihrer Anlageberatung auch Defizite vorliegen, können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, wie ihr individueller Fall gelagert ist.