
OwnerShip IV Schiffsfonds – Wie geht es nach Insolvenz der MS Hohesand weiter?
Die Rahmenbedingungen des Schifffahrtsmarkts sind im Jahr 2012 dürftig. Die Transportschifffahrt befindet sich fest im Würgegriff der Schifffahrtskrise. Diese Krise, die bereits im Jahr 2011 wütete, führte zu vielen Insolvenzen – die MS Hohesand ist ein neues Opfer – und weiterem Ungemach für Anleger. Ausgelöst wurde die Krise durch einen (schiffsfondsfinanzierten) Anstieg der Transportkapazitäten, während gleichzeitig durch die weltweiten wirtschaftlichen Schwierigkeiten die Nachfrage nach Schiffstransporten stagnierte. Die Einnahmen vieler Container- und Tankschiffe reduzierten sich, was zu finanziellen Schieflagen bei einer Vielzahl von Schiffsfonds führt. Allein im letzten Jahr mussten 3 der 8 Zielfonds des OwnerShip IV durch frisches Geld saniert werden.
Was können Anleger, die in den Schiffsfonds OwnerShip IV investierten, in der jetzigen Situation unternehmen? Eine Möglichkeit ist die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann geklärt werden, ob Anleger sich verlustfrei von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können. Ein Weg, um dies zu erreichen, ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Defizite und Fehler.
Zu den häufig auftretenden Fehlern eines Anlageberatungsgesprächs zählt, dass Anleger nicht ausreichend darauf hingewiesen wurden, dass es sich bei einem Schiffsfonds um ein Unternehmen mit den entsprechenden Risiken handelt. Das Risiko, dass das investierte Kapital vollständig verloren gehen kann, widerspricht beispielsweise dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder einer Altersvorsorge. Anleger des OwnerShip IV mussten auch auf den ungeregelten Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsanteile hingewiesen werden. So können Anleger des MPC Rio Blackwater sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen. Ein weiteres oft auftretendes Versäumnis ist, dass nicht auf Vermittlungsprovisionen (kick backs) hingewiesen wurde.
Wurden Anleger falsch beraten, können sie Schadensersatz fordern und sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds OwnerShip IV trennen. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Haben Anleger des Schiffsfonds OwnerShip IV das Gefühl, dass auch ihre Anlageberatung Fehler aufwies, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Zumal Experten davon ausgehen, dass sich die Bedingungen auf dem Schifffahrtsmarkt im Jahr 2012 nicht mehr grundlegend bessern werden.