Das Landgericht Frankfurt am Main hat einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertretenen Anleger Schadensersatz wegen dessen Beteiligung am DCM Renditefonds 22 zugesprochen. Der Kläger hatte sich auf Anraten der Dresdner Bank am DCM Renditefonds 22 beteiligt. Das Landgericht stützte sich in der Begründung darauf, dass der Kläger nicht vollständig und zutreffend über geflossene Rückvergütungen aufgeklärt wurde. Das Gericht entschied den Fall ohne Beweisaufnahme. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig