13.06.2016 Sonstiges

Nordcapital Schiffsportfolio 5 – Fachanwalt berät Anleger des Dachfonds

Mit Mindereinnahmen und entfallenden Ausschüttungen mussten sich in den Krisenjahren 2011 und 2012 viele Schiffsfonds abfinden. Dem Dachfonds Nordcapital Schiffsportfolio 5 bescherte das Jahr 2012 „deutlich unter Plan liegende Einnahmen“. Da die wirtschaftliche Entwicklung des Nordcapital Schiffsportfolio 5 auch in den vergangenen Jahren schwächelte, kann sich für Anleger die Frage stellen, ob sie den Dachfonds bei der Reise in die ungewisse Zukunft begleiten möchten.

Anleger, die sich über rechtliche Alternativen informieren möchten, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Ein oftmals erfolgversprechender Ansatzpunkt, um Ansprüche der Anleger zu ermitteln, ist die Überprüfung des Anlageberatungsgesprächs. Lief die Anlageberatung nicht fehlerfrei ab, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss zwei Schritte aufweisen. Zunächst müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Dies kann zum Beispiel die Sicherheit des investierten Geldes sein oder eine risikoreiche Renditeorientierung. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden.

Kapitalanlage muss mit Zielen und Wünschen des Anlegers vereinbar sein

In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung Nordcapital Schiffsportfolio 5 als sichere Kapitalanlage empfohlen, vielleicht wegen der breiten Streuung in viele Schiffsfonds, handelt es sich um eine falsche und schadensersatzauslösende Empfehlung. Denn jeder Schiffsfonds ist ein vom Markt abhängiges Unternehmen, welche aufgrund dessen keine Sicherheit des investierten Geldes bieten kann. Dieses Risiko entfällt auch nicht durch eine breite Streuung. Auch mussten Anleger auf die verschiedenen Risiken hingewiesen werden: zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Aufklärung über Provisionen für die Vermittlung von Beteiligung am Schiffsfonds Nordcapital Schiffsportfolio 5. Haben Anleger der Schiffsbeteiligung Nordcapital Schiffsportfolio 5 das Gefühl, dass sie seinerzeit nicht ordnungsgemäß beraten wurden, können sie im Rahmen einer rechtlichen Beratung ermitteln lassen, ob sie erfolgreich Schadensersatz fordern können.

Weitere Informationen zum Thema Schiffsfonds:
www.schiffsfonds.eu