13.06.2016Sonstiges

Nordcapital Schiffsportfolio 3: Wohin wird die Reise des Dachfonds gehen?

An fast 200 Schiffen beteiligt sich der 2007 aufgelegte Dachfonds Nordcapital Schiffsportfolio 3, doch auch dieses breit gestreute Engagement konnte in der Vergangenheit finanziellen Schwierigkeiten des Dachfonds nicht abwenden. Auch im Jahr 2012 bereiten geringen Einnahmen der Zielfonds auf Ebene des Dachfonds Ungemach, da dessen Einkünfte weit unter den Erwartungen liegen. Daher konnten nur für einen Teil des Kommanditkapitals Ausschüttungen geleistet werden.

Der Dachfonds investiert weit überwiegend in Beteiligungen an Containerschiffen, deren Markt im Jahr 2012 fest im Würgegriff der Schifffahrtskrise war. Ob und wie erfolgreich die Schiffe, an welchen sich der Fonds Nordcapital Schiffsportfolio 3 beteiligt, diese Schwierigkeiten überwinden können, ist offen. Da dies nicht die ersten Probleme des Dachfonds sind, können sich Anleger die Frage stellen, ob sie damals wirklich die richtige Entscheidung trafen, als sie in den Fonds Nordcapital Schiffsportfolio 3 investierten.

Im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage kann beispielsweise ermittelt werden, ob eine Falschberatung vor der Investition in den Fonds Nordcapital Schiffsportfolio 3 kam. Lief die Anlageberatung nicht fehlerfrei ab, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss zwei Schritte aufweisen. Zunächst müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Dies kann zum Beispiel die Sicherheit des investierten Geldes sein oder eine risikoreiche Renditeorientierung. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden.

In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

Wurden Anleger in der Anlageberatung hinreichend über die Risiken aufgeklärt?

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung Nordcapital Schiffsportfolio 3 als sichere Kapitalanlage empfohlen, vielleicht wegen der breiten Streuung in viele Schiffsfonds, handelt es sich um eine falsche und schadensersatzauslösende Empfehlung. Denn jeder Schiffsfonds ist ein vom Markt abhängiges Unternehmen, welche aufgrund dessen keine Sicherheit des investierten Geldes bieten kann. Dieses Risiko entfällt auch nicht durch eine breite Streuung. Auch mussten Anleger auf die verschiedenen Risiken hingewiesen werden: zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Aufklärung über Provisionen für die Vermittlung von Beteiligung am Schiffsfonds Nordcapital Schiffsportfolio 3.

Haben Anleger der Schiffsbeteiligung Nordcapital Schiffsportfolio 3 das Gefühl, dass sie seinerzeit nicht ordnungsgemäß beraten wurden, können sie im Rahmen einer rechtlichen Beratung ermitteln lassen, ob sie erfolgreich Schadensersatz fordern können. Allerdings sollten Anleger beachten, dass Ansprüche auch vor dem Ende der 10-jährigen Höchstfrist verjähren können. Es gibt kürzere Verjährungsfristen, welche an die Kenntnis über die falsche Anlageberatung anknüpfen – hierbei können beispielsweise Sanierungen von Bedeutung sein.