13.06.2016 Sonstiges

Nordcapital Schiffsportfolio 1: Stürmische See direkt voraus?

AKTUELL 12.11.2012 Anleger sollen Nordcapital Schiffsportfolio 1 Darlehen gewähren

Ende 2012 muss der Fonds Nordcapital Schiffsportfolio 1 die Schlussrate der Fondskredite leisten. Da die Finanzen des Schiffsfonds eine Tilgung ohne weiteres Engagement der Anleger nicht ermöglichen, sind diese aufgerufen, dem Fonds ein Darlehen in Höhe von 16 % ihrer Einlage zur Verfügung zu stellen. Dies berichtet das Fondstelegramm am 10.11.2012.

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Der Schiffsfonds Nordcapital Schiffsportfolio 1 beteiligt sich an über 150 verschiedenen Schiffsbeteiligungen, die überwiegend in Containerschiffe investieren. Dass auch die breite Streuung in verschiedene Transportschiffe keine Erfolgsgarant ist, zeigte sich bei dem Schiffsfonds Nordcapital Schiffsportfolio 1 dadurch, dass im Jahr 2012 die Einnahmen „deutlich unter Plan“. Dieser vor dem Hintergrund der Schifffahrtskrise stattfindende Einnahmenausfall des Nordcapital Schiffsportfolio 1 bereitet wegen der ebenfalls ins Jahr 2012 fallenden Endfälligkeit des Darlehens Probleme.

Ob und wie erfolgreich der Schiffsfonds Nordcapital Schiffsportfolio 1 die aktuellen Probleme „umschiffen“ kann, wird sich erweisen müssen. Eine leichte Aufgabe wird dies angesichts der seit Monaten währenden Schifffahrtskrise, deren Ende noch nicht in Sicht ist, nicht werden. Haben Anleger angesichts der angespannten Situation, der bereits wiederholt ausgefallenen Ausschüttungen und der vielen schlechten Nachrichten wegen der Schifffahrtskrise Zweifel, ob die Beteiligung an dem Nordcapital Schiffsportfolio 1 „die richtige Entscheidung“ war, können sich rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einholen.

Im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage kann beispielsweise ermittelt werden, ob eine Falschberatung vor der Investition in den Fonds Nordcapital Schiffsportfolio 1 vorliegt.Lief die Anlageberatung nicht fehlerfrei ab, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss zwei Schritte aufweisen. Zunächst müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Dies kann zum Beispiel die Sicherheit des investierten Geldes sein oder eine risikoreiche Renditeorientierung. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden.

In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

Wurden Anleger in der Anlageberatung hinreichend über die Risiken aufgeklärt?

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung Nordcapital Schiffsportfolio 1 als sichere Kapitalanlage empfohlen, vielleicht wegen der breiten Streuung in viele Schiffsfonds, handelt es sich um eine falsche und schadensersatzauslösende Empfehlung. Denn jeder Schiffsfonds ist ein vom Markt abhängiges Unternehmen, welche aufgrund dessen keine Sicherheit des investierten Geldes bieten kann. Dieses Risiko entfällt auch nicht durch eine breite Streuung. Auch mussten Anleger auf die verschiedenen Risiken hingewiesen werden: zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Aufklärung über Provisionen für die Vermittlung von Beteiligung am Schiffsfonds Nordcapital Schiffsportfolio 1. Haben Anleger der Schiffsbeteiligung Nordcapital Schiffsportfolio 1 das Gefühl, dass sie seinerzeit nicht ordnungsgemäß beraten wurden, können sie im Rahmen einer rechtlichen Beratung ermitteln lassen, ob sie erfolgreich Schadensersatz fordern können.

Weitere Informationen rund das Thema Schiffsbeteiligungen befinden sich auf der Internetseite www.schiffsfonds.eu