13.06.2016 Sonstiges

Nordcapital MS E. R. Helgoland: Schiffsfonds ist insolvenzbedroht

Wenn die Einnahmen eines Schiffsfonds nicht ausreichen, sämtliche Verpflichtungen zu erfüllen, sind es meist die Anleger, die das Nachsehen haben. Dies müssen die Anleger der Schiffsbeteiligung Nordcapital MS E. R. Long Beach im Jahr 2012 zum wiederholten Mal feststellen, da das vorhandene Geld für eine Ausschüttung nicht ausreicht. Der Schiffsfonds MS E. R. Long Beach muss vorrangig die erhöhten Tilgungen gegenüber der Bank bezahlen.

Im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung der Beteiligung an dem Schiffsfonds Nordcapital MS E. R. Helgoland kann beispielsweise ermittelt werden, ob den Anlegern Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung bestehen. In der Vergangenheit kam es bei der Anlageberatung immer wieder zu Falschberatungen. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss zwei Schritte aufweisen. Zunächst müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Dies kann zum Beispiel die Sicherheit des investierten Geldes sein oder eine risikoreiche Renditeorientierung. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden.

In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung Nordcapital MS E. R. Helgoland als sichere Kapitalanlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen, welche aufgrund dessen keine Sicherheit des investierten Geldes bieten können. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die (mangelnde) Aufklärung über Provisionen.

Es kommt bei der Verjährung von Ansprüchen auf das Beteiligungsdatum an

Für Anleger des Schiffsfonds Nordcapital MS E. R. Helgoland, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Schiffsbeteiligung Nordcapital MS E. R. Helgoland wurde bereits im Jahr 2001aufgelegt, weswegen die Frage der Verjährung besonders brisant ist. Da Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung spätestens 10 Jahre nach dem Beitritt zum Fonds verjähren, sind Ansprüche aus Beteiligungen aus dem Jahr 2001 bereits verjährt. Haben sich Anleger im Jahr 2002 oder 2003 an dem Nordcapital MS E. R. Helgoland beteiligt, kommt es auf das genaue Beitrittsdatum an, weswegen sich eine Blick in die Zeichnungsunterlagen lohnen kann. Neben dieser maximalen Verjährungsfrist gibt es auch noch eine weitere, dreijährige Verjährungsfrist, die ab dem Zeitpunkt zu laufen beginnt, an welchem die Anleger des  Schiffsfonds Nordcapital MS E. R. Helgoland wussten, dass sie falsch beraten wurden.

Weitere Informationen:
www.schiffsfonds.eu