13.06.2016 Sonstiges

MS Wehr Weser Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG der Lloyd Fonds AG - Schadensersatz möglich

Die Schifffahrtsbranche befindet sich bekanntlich zurzeit in großer Seenot: bereits einige Schiffsfonds mussten Insolvenz anmelden, andere versuchen ihre Liquiditätsschwierigkeiten durch Sanierungskonzepte zu überwinden. So auch die MS Wehr Weser Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG (MS Wehr Weser) der Lloyd Fonds AG. Im Jahre 2001 wurde die MS Wehr Weser von dem Emissionshaus Lloyd Fonds AG als geschlossener Schiffsfonds aufgelegt, bereits einige Jahre später kämpft sie um ihr Überleben. Auch hier wird in erster Linie die Weltwirtschaftskrise als Ursache genannt.

Das Sanierungskonzept der Geschäftsführung der MS Wehr Weser zur Verhinderung der Insolvenz sah vor, dass Anleger bereits bezahlte Ausschüttungen an die MS Wehr Weser zurückzahlen müssen. Diese „Ausschüttungen“ könnten laut Geschäftsführung der Lloyd Fonds AG zurückgefordert werden, da sie keine echten Gewinne der MS Wehr Weser darstellten, sondern nur Liquiditätsüberschüsse, die bei einem Liquiditätsengpass zurückgefordert werden könnten. Zudem stundete die Bank die planmäßige Tilgung bis einschließlich 2010, sodass die MS Wehr Weser auch ohne Beschäftigung bis dorthin liquide sein sollte. Heute ist die Sanierung der MS Wehr Weser laut Geschäftsführung der Lloyd Fonds AG erfolgreich abgeschlossen.

Aber auch für die Zukunft bestehen Risiken, deswegen sollten Anleger, die mit ihrer Anlage an der MS Wehr Weser Lloyd Fonds AG nicht mehr zufrieden sind, sich an einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt wenden. Wurden Anleger zum Beispiel nicht über die Möglichkeit der Rückforderung von Ausschüttungen oder das Totalverlustrisiko informiert und ausreichend beraten, so stellt dies ein Beratungsfehler dar, der zum Schadensersatz gegen die Anlageberater führen kann. Auch wenn Provisionen, die der Berater von dem Emissionshaus für die Vermittlung des Fonds erhalten hat, verschwiegen wurden, kann dies zu einem Anspruch auf Schadensersatz führen. Anleger der MS Wehr Weser Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG sollten daher vor dem Eintritt der Verjährung handeln.

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